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Argentinien: Weitere Klärung im Streit um Mediengesetz in Sicht

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"Landkarte" der Medien in Argentinien
"Landkarte" der Medien in Argentinien

Buenos Aires. Laut der argentinischen Online-Zeitung Eldiario24.com müssen Gerichte im Prozess um die Verfassungsmäßigkeit des argentinischen Mediengesetzes innerhalb von sechzig Tagen ein Urteil sprechen. Dies habe der Bundesgerichtshof für Zivil- und Handelsrecht unter Verweis auf die Prozessordnung festgelegt. Die am vergangenen Freitag in Kraft getretene Frist zur Rechtsprechung im laufenden Medienstreit könnte nun endlich Klarheit über die Konsequenzen für den Pressekonzern Clarín bringen.

Dabei ist das 2009 erlassene Mediengesetz 26.522 ist noch nicht vollständig umgesetzt worden. Der Grund dafür ist der komplizierte Rechtsstreit zwischen der Kontrollkommission Audiovisueller Kommunikationsmedien (AFSCA) der argentinischen Regierung und dem Medienkonzern Clarín S.A. Laut Gesetz müsste Clarín Teile seiner Sendelizenzen abstoßen, damit diese Sendeplätze an andere Medien umverteilt werden könnten. Vorgesehen ist eine Drittelung (Artikel 89) der Marktanteile für öffentliche, kommunale und privatwirtschaftliche Anbieter zur Regulierung des hochkonzentrierten Marktes.

Clarín hatte seine Privateigentumsrechte zuletzt im Dezember erfolgreich verteidigt und mit einer einstweiligen Verfügung den Aufschub der Abgabe vor dem Zivilgericht erwirkt. Die Begründung seitens des Konzerns damals waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Artikels 161. Dieser wiederum räumt eine einjährige Frist zum Verkauf der Marktanteile ein, bevor die Anteile in einem administrativen Verfahren dem Eigentümer entzogen und neu ausgeschrieben werden dürfen. Auch hatte Clarín gegen das daraufhin in erster Instanz ausgesprochene zivilgerichtliche Urteil, das im Artikel 161 keinen Verstoß gegen die Verfassung sah, Berufung eingelegt. Der Vorsitzende der Kontrollkommission, Martín Sabbatella, sprach jetzt im Zuge der Stellungnahme zum Berufungsgesuch des Konzerns von der institutionellen Tragweite der Blockade der vollständigen Umsetzung und erinnerte an die gesellschaftliche und parlamentarische Legitimation des Mediengesetzes.