Amnesty International besorgt über politische Verfahren in Honduras

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Die angeklagten Aktivisten
Die angeklagten Aktivisten

Tegucigalpa. Drei honduranische Indigenensprecher müssen sich nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit "wegen unbegründeter Anklagen" vor Gericht verantworten. Die erste Anhörung sei für den 12. September angesetzt, heißt es in einer Eilaktion von AI, für die im Internet geworben wird. "Sollten sie inhaftiert werden, wären sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten", stellt AI fest.

Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina seien auf der Grundlage unbegründeter Vorwürfe wegen Vereinnahmung, Nötigung und anhaltender Schädigung (usurpación, coacción y daños continuados) eines Unternehmens angeklagt, das ein Wasserkraftwerk auf dem Land der indigenen Gemeinschaft betreibt. "Ihnen wird zudem vorgeworfen, andere Personen zu diesen Straftaten angestiftet zu haben", heißt es in der Erklärung. Ausgehend von ihren Zeugenaussagen und Informationen aus zahlreichen anderen Quellen, auch von den Behörden, ist Amnesty International der Ansicht, dass Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina nur deshalb strafrechtlich verfolgt werden, weil sie eine führende Rolle bei den Menschenrechtsaktivitäten für die Rechte der indigenen Gemeinschaft der Lenca spielen.

Bertha Cáceres ist die Koordinatorin des Bürgerrats der indigenen Organisationen Consejo Civico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras (COPINH) und bekannt dafür, dass sie sich für die Menschenrechte der indigenen Gemeinschaft der Lenca im Nordwesten von Honduras einsetzt. Tomás Gómez und Aureliano Molina sind ebenfalls Mitglieder des COPINH und darüber hinaus Gemeindesprecher, Menschenrechtler und Mitarbeiter der Radiosender La Voz Lenca und Guarajanbala.

"Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit ihre Besorgnis darüber ausgedrückt, dass das Justizsystem missbraucht wird, um die rechtmäßige Menschenrechtsarbeit von Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina zu verhindern, einzuschränken oder zu bestrafen", heißt es in der Begründung zur AI-Eilaktion weiter. Die Organisation habe damals zwar eine schriftliche Antwort der honduranischen Behörden erhalten, sei jedoch der Ansicht, dass die Behörden nicht genug unternommen haben, um diese Bedenken auszuräumen.