Argentinien / Medien

Mediengesetz in Argentinien ist verfassungsmäßig

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Der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires hat alle vier strittigen Paragrafen des Mediengesetzes für rechtmäßig im Sinne der Verfassung erklärt
Der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires hat alle vier strittigen Paragrafen des Mediengesetzes für rechtmäßig im Sinne der Verfassung erklärt

Buenos Aires. Nach vier Jahren Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires Anfang dieser Woche alle vier strittigen Paragrafen des Mediengesetzes für rechtmäßig im Sinne der Verfassung erklärt. Ein Richter des siebenköpfigen Tribunals stimmte dagegen. Die Norm zur Regulierung des argentinischen Medienmarkts verpflichtet somit künftig Clarín S.A., die größte Mediengruppe des Landes, sein Kabelfernseh-Monopol aufzulösen. Auch werden weitere Radiolizenzen verkauft werden müssen. Die gleichnamige, auflagenstärkste Tageszeitung des Unternehmens bleibt unberührt.

Es sei legitim, durch eine A-Priori-Begrenzung die Konzentration von Marktanteilen zu verhindern und so die freie Meinungsäußerung zu fördern, lautet das Urteil. Martín Sabbatella, der Vorsitzende der Kontrollkommission Audiovisueller Kommunikationsmedien der Regierung sagte, der Richterspruch sei bedeutsam für die Medienlandschaft der argentinischen Demokratie. Das neue Gesetz ersetzt das aus der Militärdiktatur stammende Rundfunkgesetz von 1980. In einer vom Unternehmen verabschiedeten Pressemitteilung akzeptierte dieses die richterliche Entscheidung. Clarín erwägt nun vor internationalen Gremien in Berufung zu gehen.

Der Oberste Gerichtshof veröffentlichte sein Urteil nur zwei Tage nach den jüngsten Parlamentswahlen, bei denen das regierende Parteienbündnis Frente para la Victoria mit einem mäßigen Wahlergebnis abgeschnitten hatte. Schon vorab waren in etablierten Medien Vorwürfe der Opposition bezüglich des Drängens der Regierung auf einen schnellen Urteilsspruch veröffentlicht worden. Die Nachrichten über den Sieg der Regierung im Rechtsstreit um das Mediengesetz, die die Berichterstattung zum Wahlergebnis praktisch ersetzten, führte nach den Wahlen zu einer zweiten Welle kritischer Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz. Ricardo Lorenzetti, der vorsitzende Richter des Tribunals, dementierte daraufhin ein mögliches Paktieren mit der Regierung.