Morde an Menschenrechtsaktivisten in Kolumbien nehmen weiter zu

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Logo der Kolumbianischen Juristenkommission CCJ
Logo der Kolumbianischen Juristenkommission CCJ

Bogotá. Im vergangenen Jahr sind in Kolumbien 78 Menschenrechtsaktivisten ermordet worden. Damit stieg die Zahl der tödlichen Verbrechen gegenüber Vetretern von Menschenrechtsorganisationen, sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Bauern und Indigenen im Vergleich zu 2012 um 2,4 Prozent. Dies geht aus einem Bericht der Kolumbianischen Juristenkommission CCJ hervor.

Obwohl die kolumbianische Regierung sich der Vorschläge der internationalen Gemeinschaft angenommen und eine Verbesserung des Schutzes der Menschenrechtsorganisationen und Fortschritte in der strafrechtlichen Verfolgung versprochen habe, hätten die Aggressionen im Jahr 2013 zugenommen und die Aufklärungsrate tendiere gegen Null, so die CCJ. Erst am 9. April wurde laut einem Bericht des lateinamerikanischen Nachrichtensenders Telesur im Nordosten des Landes erneut ein Bauernführer einer Vertriebenenorganisation erschossen.

Das 2002 gegründete Netzwerk zum Schutz der Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen in Kolumbien "Somos Defensores" hat im Jahresbericht für 2013 insgesamt 366 Angriffe auf Menschenrechts- und soziale Organisationen aufgelistet. Diese gliedern sich auf in 209 Bedrohungen mit Gewalt, 78 Morde, 39 Anschläge, 22 willkürliche Festnahmen, eine verschwundene Person, zehn Fälle von willkürlicher Anwendung des Strafgesetzes und sieben Fälle von Informationsdiebstahl. Obwohl seit 2009 weit über 200 Morde an Menschenrechtsaktivisten gezählt wurden - mehrheitlich an Indigenen und Gemeindeführern - gab es nur sechs Urteile, wovon bisher wiederum nur drei rechtskräftig sind.

In Anbetracht der fortwährenden Bedrohungslage hat die CCJ die Menschenrechtskommission im Land dazu aufgerufen, auf die Umsetzung der Vorschläge der internationalen Gemeinschaft zu achten. Insbesondere im Hinblick auf die Friedensverhandlungen zwischen Kolumbiens Regierung und der FARC-Guerilla müsse die ungehinderte Arbeit der Menschenrechtsorganisationen garantiert werden.