Oberster Gerichtshof in Mexiko erklärt Cannabisverbot für verfassungswidrig

Mit dem Urteil des Obersten Gerichtes ist ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums getan

Mit dem Urteil des Obersten Gerichtes ist ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums getan
Mit dem Urteil des Obersten Gerichts ist ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums getan

Mexiko-Stadt. Das Oberste Gericht Mexikos hat das gesetzlich verankerte Konsumverbot von Cannabis als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung sei als historisch im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte in Mexiko zu sehen und festige das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, sagt Arturo Zaldívar, Präsident des Gerichtshofs in seinem Plädoyer. Außerdem zeige sie, dass die Verfassung über funktionsfähige Mittel zur Verteidigung der in ihr verankerten Rechte verfügt.

Mit dem Urteil vom vergangenen Montag wurden mehrere Passagen des allgemeinen Gesundheitsgesetzes, die den Cannabiskonsum zur Erholung und in der Freizeit verboten hatten, als verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind die letzten Abschnitte der Artikel 235 und 247 im entsprechendem Gesetzestext. Eine grundsätzliche Legalisierung erfolgte nicht. Der Handel mit der Droge bleibt gesetzlich verboten. Das Gesundheitsministerium und die staatliche Kommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken (Cofepris) sind jedoch nun zuständig, den Cannabisgebrauch zu Freizeit- und Erholungszwecken zu erleichtern. Genehmigungen dazu sind bei Cofepris einzuholen. Der Konsum unterliegt Regelungen vergleichbar mit denen von Alkohol.

Acht Richter:innen stimmten für die Verfassungswidrigkeitserklärung, zwei dagegen. Somit konnte die notwendige Mehrheit erreicht werden.

Die Zuständigkeit des Obersten Gerichts erfolgte unter anderem aufgrund der vorausgegangenen Passivität des Kongresses, der in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, den Weg zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums zu ebnen, nicht wahrgenommen hatte. Das Gericht ist allerdings nicht befugt, eine Drogenpolitik vorzugeben. Lediglich das Beseitigen der verfassungswidrigen Norm lag in seinem Kompetenzbereich. Nun müssen Regierung und Parlament handeln und entsprechende Gesetze und Regelungen entwerfen, die der Gerichtsentscheidung Rechnung tragen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich seit mehreren Jahren für die Entkriminalisierung des Freizeitkonsums von Marihuana einsetzen, feiern die Entscheidung als einen wichtigen Schritt. Sie sind der Überzeugung, dass der Eigenanbau des Rauschmittels ein Recht ist, das jedem Erwachsenen in Mexiko zustehen sollte.