Was Sie schon immer über die CIDH wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten

Luis Britto García über den möglichen Austritt Venezuelas aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH)

cidh-tr.jpg

Uncle Sam sieht den Rückzug Venezuelas aus der CIDH nicht gerne
"Nein zum Ausscheiden Venezuelas aus dem CIDH": Uncle Sam sieht den Rückzug Venezuelas aus der CIDH nicht gerne

Die internationale Rechte befindet sich in Aufruhr. Die souveräne Entscheidung Venezuelas, den Weg des Rückzuges aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) anzutreten, hat eine weitere Kampagne gegen die bolvarische Regierung ausgelöst. Die Bezichtigung als angeblich "gesetzesflüchtigen Staat" wird in den gegen Chávez eingestellten Medien bis zum Überdruss wiederholt. Dabei ist besonders auffällig, dass der Sprecher des US-Außenministeriums, Mark Toner, die Entscheidung Venezuelas eilig als "sehr bedauerlich" bezeichnete, wo doch weder die Vereinigten Staaten noch Kanada dem CIDH irgendeine Autorität zuerkennen, wenn es sich darum handelt, über ihre eigenen Menschrechtsverletzungen zu urteilen.

Wie Luis Britto García in diesem Interview erinnert, rangieren die Vereinigten Staaten nichtsdestotrotz unter den Hauptfinanziers des CIDH. Der alte Spruch des "wer zahlt, bestimmt" scheint sich im Verhalten des Gerichtshofes gegenüber Venezuela bis ins Kleinste zu bewahrheiten. Dies sind die Fragen und Antworten, um das Thema in seinen Zusammenhang zu stellen und um über das hinauszugehen, was die Manipulationen rund um das Thema auf den ersten Blick zu besagen scheinen.

Was sind die Kommission und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte?

Es handelt sich um Gremien, die von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) abhängig sind, einer Einrichtung mit Sitz in Washington, die hauptsächlich dazu dient, die Politik der Vereinigten Staaten umzusetzen, die mehr als die Hälfte ihres Etats bezahlen.

Verteidigen die Kommission und der Interamerikanische Gerichtshof der OAS die Menschenrechte?

Nur wenn sie ein Staat verletzt. Wenn sie ein Unternehmer, ein Großgrundbesitzer, ein Bankier oder ein transnationaler Konzern verletzt, bleiben sie untätig. Sie kümmern sich auch nicht um das Recht auf Arbeit, Land, Gesundheit, soziale Sicherheit, Kultur und wahrheitsgemäße Information: um all das, was das Leben würdig und möglich macht.

Ist die Interamerikanische Kommission unparteiisch?

Nicht im Entferntesten. Während der schrecklichen Jahrzehnte der Vierten Republik (in Venezuela), als es Massaker, Konzentrationslager, Folterungen, tausende von Verschwundenen und zeitweilige Außerkraftsetzungen der Grundrechte gab, bearbeitete die Kommission nur sechs Anzeigen, von denen eine von dem Terroristen Orlando Bosch und eine weitere von dem Terroristen Posada Carriles vorgebracht wurde. Während des Jahrzehnts der bolivarischen Regierung, als all diese Praktiken verschwanden, behandelte die Kommission 66 Anklagen gegen Venezuela.

Sind die Kommission und der Gerichtshof wirkungsvoll?

Nur um die Rechte des Kapitals zu verteidigen. Man hat sich niemals gegen die Diktatur der Somozas (in Nicaragua) ausgesprochen, aber sehr wohl die Sandinistische Revolution verurteilt. Als Präsident Chávez von faschistischen Putschisten entführt wurde, hat die Kommission keinen Finger gerührt, um irgendeine Schutzmaßnahme zu seinen Gunsten zu ergreifen, obwohl sie von der kolumbianischen Organisation Minga dazu aufgefordert wurde. Es wurde auch nichts unternommen, als Präsident Manuel Zelaya (in Honduras) verschleppt wurde. Auch als Präsident Rafael Correa (in Ecuador) von faschistischen Putschisten entführt und beschossen wurde, machte man keinen Finger krumm. Als Correa einen Rechtsstreit gegen Kommunikationsmonopole gewann, die ihn verleumdet hatten, da trat die Kommission auf den Plan, um zu verlangen dass er Nachsicht mit ihnen üben sollte.

Nimmt die Interamerikanische Kommission rechtswirksame Anzeigen an?

In ihrer Stellungnahme des Jahres 2011 zu ihrem Allgemeinen Regelmäßigen Bericht (Examen Periódico Universal) klagt uns der CIDH in 233 Paragrafen an. In 205 davon behandelt er Fälle, in denen die internen Rechtsmittel noch nicht erschöpft sind, was seine eigenen Statuten verbieten. In 225 werden keine Fakten, wie Namen, Daten, Orte, noch andere Angaben gemacht, die sein Statut zur Annahme von Anzeigen zwingend vorschreibt. In 182 Fällen urteilt er über Annahmen von zukünftigen und ungewissen Ereignissen, die sich ereignen "könnten". Im fast gesamten Umfang beruft er sich auf Gerüchte oder Presseausschnitte, die kein anständiges Gericht, das diesen Namen verdient, als Beweis anerkennt. Er erhebt sogar Einspruch gegen Gesetzesvorhaben, deren Genehmigung der Nationalversammlung und nicht irgendeiner Behörde in Washington unterliegt.

Ist die Kommission gegenüber Venezuela voreingenommen?

In der zitierten Stellungnahme werden wir neben Kolumbien, Honduras und Haiti als Länder dargestellt, die "Situationen aufweisen, die auf ernsthafte und schwerwiegende Weise den Genuss und die Inanspruchnahme fundamentaler Rechte beeinträchtigen". Uns mit von den Vereinigten Staaten besetzten Ländern oder mit Regierungen gleichzusetzen, die aus Staatsstreichen oder einem Bürgerkrieg hervorgegangen sind, stellt eine tölpelhafte Beleidigung dar.

Wer finanziert die Interamerikanische Kommission und den Interamerikanischen Gerichtshof?

Die Interamerikanische Kommission und der Interamerikanische Gerichtshof sind von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) abhängig, zu der die Vereinigten Staaten jährlich etwa 44,2 Millionen US-Dollar beitragen, was mehr als die Hälfte von deren Etat ausmacht. Die US-amerikanische Nationalstiftung für Demokratie (National Endowment for Democracy - NED) finanziert mit bisher nicht präzisierten Beträgen, die aber wesentlich sein müssen, eine Unmenge an Nichtregierungsorganisationen, die Anschuldigungen gegen Venezuela in die Welt setzen. Diese saftigen Zahlungen könnten sich auf Initiative des Kongressabgeordneten Connie Mack aus Florida einer Reduzierung ausgesetzt sehen, für den "die OAS [...] eine Organisation ist, die in Lateinamerika gescheitert [ist]" (AFP, 3.5.2012). Geld bringt die Hunde zum Tanzen und für Dollars bedrängt die Interamerikanische Kommission Venezuela.

Können wir verhindern, dass Venezuela von Gremien verurteilt wird, die seine Souveränität nicht anerkennen?

Nichts leichter als das. Der Artikel 236 der venezolanischen Verfassung legt fest: "Zu den Befugnissen und Obliegenheiten des Präsidenten oder der Präsidentin der Republik gehört es (…) 4. die auswärtigen Beziehungen der Republik zu lenken und internationale Verträge, Abkommen und Vereinbarungen abzuschließen und in Kraft zu setzen". Da er sie abschließen kann, kann er sie also auch aufkündigen. Artikel 187 besagter Gesetzesrichtlinie schreibt vor: "Es obliegt der Nationalversammlung: (…) 18. die internationalen Verträge oder Abkommen, die von der nationalen Exekutive abgeschlossen werden, durch Gesetz zu verabschieden, abgesehen von den Ausnahmen, die in dieser Verfassung verankert sind". Da sie deren Abschluss bewilligt, kann sie auch deren Aufkündigung genehmigen.

Ist es nur Venezuela, das Kritik an den illegalen Verfahrensweisen der Kommission und des Interamerikanischen Gerichtshofes formuliert?

In der Stellungnahme der "Sonderarbeitsgruppe zu den Überlegungen über das Funktionieren der Interamerikanischen Kommission" vom 13. Dezember 2011 empfehlen die Vertreter von Brasilien, Bolivien, Ecuador, Mexiko und Perú besagter Kommission: "a) Über die Wirksamkeit des Kapitels IV des Jahresberichts des CIDH bei der Förderung der Menschenrechte in der Hemisphäre nachzudenken. b) Die Kriterien, die Methodik und die Verfahrensweise bei der Ausarbeitung des Kapitels IV einschließlich der Verwendung öffentlicher und privater Quellen zu überprüfen. c) Das Spektrum des Kapitels IV des Jahresberichts des CIDH zur erweitern, damit die Situation der Menschenrechte in allen Staaten der Region auf objektive und integrale Weise untersucht werden kann, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Staaten handelt, die Teil des interamerikanischen Menschenrechtsinstrumentariums sind oder nicht. d) Bei der Ausarbeitung des Kapitels IV nicht nur die zivilen und politischen, sondern auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu berücksichtigen".

Es ist nicht gering zu schätzen, dass so viele und so wichtige Länder ein Gremium dazu anweisen, seine Wirksamkeit, seine Kriterien und Methodiken, seine Tragweite und seine verengten Sichtweisen zu überdenken. Es handelt sich um Länder, die nahezu die Hälfte des Territoriums und der Bevölkerung Lateinamerikas und der Karibik ausmachen.

Werden wir, wenn wir die Kommission und den Gerichtshof verlassen, isoliert bleiben?

Weder die Vereinigten Staaten noch Kanada haben sich jemals der Kommission oder dem Interamerikanischen Gerichtshof unterstellt. Es wäre besser, sie zu isolieren.