19. Okt 2011 | Venezuela | Menschenrechte | Politik

Korruption: Venzolanisches Gericht verwirft Urteil von OAS-Gerichtshof

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Caracas. Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von Venezuela (TSJ) hat in einer Entscheidung von Montag das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CIDH) im Fall Leopoldo López als "nicht ausführbar" verworfen. Der CIDH hatte dem oppositionellen Politiker Anfang September bei seiner Klage Recht gegeben und Venezuela aufgefordert, den ehemaligen Bürgermeister eines Stadtteils von Caracas zu den Wahlen zuzulassen. Diese Forderung sei nicht ausführbar, urteilte nun der TSJ, weil es sich lediglich um eine adminisrative Strafe handele, die López bis 2014 verbiete, öffentliche Ämter zu bekleiden. Seine in der Verfassung garantierten Rechte seien jedoch unangetastet und er könne kandidieren, erklärte die Präsidentin des Gerichts, Luisa Estella Morales. Im Falle eines Sieges würde López die Ausübung des Amtes allerdings weiter untersagt bleiben.

Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des damaligen Obersten Rechnungsprüfers Venezuelas, Clodosbaldo Russián. Dieser hatte López die Sanktion auf Grund von Vorwürfen der Korruption und der Veruntreuung öffentlicher Gelder in zwei Fällen auferlegt. Nach Ansicht des CIDH verletzte dieser administrative Vorgang das Recht des Klägers, gewählt zu werden. Nach Artikel 23.2 der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention könne lediglich ein ordentliches Gericht in einem Strafprozess derartige Sanktionen verhängen, nicht aber ein administratives Verfahren, wie im Fall López geschehen. Der CIDH urteilte jedoch nicht darüber, ob die Korruptionsvorwürfe gegen López zutreffend sind. Dieser hatte Medienberichten zufolge in dem Verfahren vor dem OAS-Gericht die Vorwürfe auch gar nicht bestritten.

Die Staatsanwaltschaft Venezuelas erklärte als Reaktion auf das Urteil, dass die Strafverfahren wegen Korruption gegen Leopoldo López weitergeführt würden. Der betroffene Politiker sah sich hingegen in seiner Position bestätigt und bekräftigte seinen Willen, bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2012 anzutreten, auch wenn er kein Amt bekleiden dürfe.

(jkue/TSJ)

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