5. Nov 2011 | Deutschland | Menschenrechte

Fall Hartmut Hopp: Ehemaliger Sektenarzt zieht in "ständigen Kampf"

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München. Der vor der chilenischen Justiz flüchtige Mediziner und Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, hat sich am Mittwoch über den Anwalt Helfried Roubicek erstmals öffentlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Der inzwischen 67jährige Hopp war im Mai dieses Jahres vor einer ihm drohenden mehrjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch aus Chile geflohen und hatte sich nach Deutschland abgesetzt. Das deutsche Grundgesetz verbietet in den meisten Fällen eine Auslieferung deutscher Staatsbürger an das Ausland. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft in Krefeld, wo Hopp untergekommen ist, Ermittlungen aufgenommen.

In der Erklärung über die Kanzler Roubicek bestreitet Hopp nun einige der gegen ihn erhobenen Taten. Die Tageszeitung Rheinische Post, die am Donnerstag erstmals über die Erklärung berichtete, verweist jedoch darauf, dass das Statement "in einem entscheidenden Punkt unklar" bleibt. Tatsächlich heißt es in der Erklärung, die inzwischen auch amerika21.de im Original vorliegt, dass Hopp selbst keinen sexuellen Missbrauch begangen hat. Verurteilt wurde er jedoch wegen Beihilfe zu diesen Taten unter dem Regime des inzwischen verstorbenen Sektengründers Paul Schäfer. Damals  war Hopp unter anderem als Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad tätig.

Verteidiger Roubicek verweist auch darauf, dass das genannte Strafverfahren in Chile "noch zu keinen rechtskräftigen Abschluss gekommen ist". Nach Informationen aus chilenischen Juristenkreisen war Hopp jedoch in erster und zweiter Instanz wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch verurteilt worden. Bis zur vollständigen Klärung des Falls durch den Obersten Gerichtshof wurde er unter Meldeauflagen mit einer Ausreisesperre belegt. Durch seine Flucht entzog er sich dann dem Wirkungsbereich der chilenischen Justiz.

In der Erklärung kündigt Hopps Anwalt Roubicek zugleich an, "dass die Verteidigung mit allen gesetzlichen Mitteln" gegen eine "Vorveruerteilung" ihres  Mandanten vorgehen wird. Hervorgehoben wird von dem Verfasser: "Verteidigung in Ermittlung-/Strafsachen ist ständiger Kampf".

(hneu/rp)

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