13. Nov 2011 | Mexiko | Menschenrechte

CIDH akzeptiert Klage mexikanischer Menschenrechtler

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Mexiko-Stadt. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) hat eine Klage mexikanischer Menschenrechtler im Zusammenhang mit der Repression in San Salvador Atenco akzeptiert. Der Schritt eröffnet die Möglichkeit, dass der Fall vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wird. Im Mai 2006 hatten mexikanische Polzeieinheiten in San Salvador Atenco zwei Menschen getötet und über 200 Menschen verletzt, als sie Proteste von Anwohnern beenden wollten. Viele wurden festgenommen, darunter auch 47 Frauen. 26 von ihnen hatten in der Folge Anzeige wegen sexueller Folter gestellt. Bis heute hat es jedoch keine juristischen Konsequenzen gegeben.

Deshalb wandten sich 2008 elf betroffene Frauen an die CIDH. Diese erklärte nun in ihrer 143. Sitzung vor gut einer Woche, dass der Fall zulässig sei. Offiziell ist der mexikanische Staat allerdings noch nicht benachrichtigt. Erst dann beginnen die formalen Fristen für den weiteren Verlauf des Verfahrens, sagte die Direktorin für Mexiko und Zentralamerika des Zentrums für Gerechtigkeit und Internationales Recht (Cejil), Alejandra Nuño. Sie begleitet die Klägerinnen juristisch.

Jaqueline Sáenz vom Menschenrechtszentrum Prodh, die ebenfalls die Frauen bei ihrer Klage unterstützt, wertete den Schritt der Zulassung als einen "wesentlichen Fortschritt". Sie war in den vergangenen Jahren in viele Länder gereist, um den Fall publik zu machen. Dem mexikanischen Staat wirft Sáenz vor, die Aufarbeitung der Verbrechen bewusst zu verzögern. Immer wieder seien Dokumente nicht fristgerecht eingereicht worden und seit Oktober 2010 habe er gänzlich geschwiegen. Seitdem wartet die CIDH auf einen Bericht der mexikanischen Behörden, so Sáenz.

(jkue/proceso)

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