Therapeutische Abtreibung bleibt in Chile verboten

Santiago de Chile. Der chilenische Senat hat am Mittwoch drei vor allem von der Opposition eingereichte Gesetzesinitiativen zur Legalisierung der sogenannten therapeutischen Abtreibung abgelehnt. Damit steht Abtreibung etwa im Falle der Gefährdung des Lebens der Mutter oder bei Schwangerschaft in Folge einer Vergewaltigung auch weiterhin unter Strafe.

Vor allem seitens der rechten Regierungspartei Union Democrata Independiente (UDI) und von Regierungsvertretern wurde das Abstimmungsergebnis als Sieg "für das Recht des ungeborenen Lebens" gefeiert. Jorge Pizarro von den Christdemokraten, die sich in der Frage uneinig zeigen, entgegnete dem, dass es bereits gängige Praxis sei, dass Ärzte Föten bei Gefahr für das Leben der Mutter abtreiben, nur sei dies rechtlich nicht definiert. Er verwies zudem auf zwei weitere Gesetzesentwürfe zur Straffreiheit therapeutischer Abtreibung, die bereits der parlamentarischen Gesundheitskommission vorlägen.

In Chile gibt es ein generelles Abtreibungsverbot. Jedoch lassen 150.000 Chileninnen jährlich nicht-legale Abtreibungen vornehmen. 2011 startete die Kampagne "Ich habe das Recht zu entscheiden" und Gesetzesinitiativen zur Legalisierung der therapeutischen Abtreibung wurden nach langer Zeit erstmals ins Parlament eingereicht.