Kolumbien: Sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Bogotá. Die kolumbianischen Kongressabgeordneten Ángela Robledo und Iván Cepeda haben eine Gesetzesinitiative eingereicht, die das Problem der weitverbreiteten sexuellen Gewalt an Frauen im Rahmen des innerkolumbianischen Konfliktes und der damit einhergehenden Straflosigkeit thematisiert.

Die Gesetzesinitiative beabsichtigt die kolumbianische Gesetzgebung mit den durch Kolumbien ratifizierten internationalen Abkommen im Bereich des Humanitären Rechtes und der Menschenrechte in Einklang zu bringen. Unter anderem soll es künftig möglich sein, sexuelle Gewalt im Rahmen des bewaffneten Konfliktes als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren.

Die Verbrechen würden somit als weitverbreitete, systematische und generalisierte Kriegspraxis anerkannt und würden nicht mehr verjähren. Die heutige Straf- und Prozessgesetzgebung soll zu Gunsten der Opfer angepasst werden, die heute eingeschüchtert durch die Täter  aus den Reihen der bewaffneten Akteure und aus Angst erneuter Demütigungen oftmals keine Anzeige erstatten. Zwischen 2001 und 2009 wurden nach Angaben von Beobachtern rund eine halbe Million Frauen Opfer sexueller Gewalt im Rahmen des internen bewaffneten Konfliktes. 82 Prozent haben keine Anzeige erstattet.