OAS-Gerichtshof verurteilt Mexiko

Schuldspruch wegen Folter und Inhaftierung von Umweltaktivisten. Fall bewegt das Land seit Jahren. Staat muss nun für Recht sorgen

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Justizopfer: Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera
Justizopfer: Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera

Mexiko-Stadt. Für den mexikanischen Staat endet das Jahr 2010 mit einer Verurteilung durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) wegen der grundlosen Verurteilung zweier Aktivisten. Das mexikanische Menschrechtszentrum Centro Pro hatte am 20. Dezember auf das bereits am 26. November verkündete Urteil zum Fall Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera aufmerksam gemacht. Die beiden als "Campesinos ecologistas" bekannten Umweltaktivisten aus Guerrero verbrachten zwei Jahre lang grundlos im Gefängnis, nachdem sie 1999 willkürlich festgenommen und gefoltert worden waren.

In dem vierseitigen Urteil des Interamerikanischen Gerichthofs wird der mexikanische Staat unter anderem dazu verpflichtet, den beiden Opfer Entschädigungen zu zahlen, eine zivilgerichtliche Untersuchung der an ihnen begangenen Folter durchzuführen und die mexikanische Militärgerichtsbarkeit dahingehend zu reformieren, dass alle Menschenrechtverletzungen zivilgerichtlich verfolgt werden. Das Centro Pro schlussfolgert daraus, dass der von Präsident Felipe Caledrón vorgelegte Vorschlag zur Reform der Militärgerichtsbarkeit vom 18. Oktober 2010 vom Interamerikanischen Gerichthof als ungenügend betrachtet wird.

In dem Urteil wird hervorgehoben, dass bei dem damals gegen Montiel und Cabrera geführten Prozess, unter Folter abgegebene Geständnisse vollständig hätten ausgeschlossen werden müssen. Dieser Punkt des Urteils wird von Centro Pro für besonders wichtig erachtet, weil es in Mexiko bislang übliche Praxis ist, unter Folter erzwungene Geständnisse als Hauptbeweismittel in Gerichtsprozessen anzuerkennen. Dieses Vorgehen steht in krassem Widerspruch zu der durch Mexiko bereits am 23. Januar 1986 ratifizierten Antifolterkonvention der Vereinten Nationen.

Der Fall von Montiel und Cabrera, hat einen langen Weg hinter sich. Im Februar 2004 wurde eine Klage von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission anerkannt, weil der mexikanische Staat bis dahin ausgesprochene Empfehlungen missachtet hatte. Am 24. Juni 2009 kam der Fall schließlich vor den Interamerikanischen Gerichthof für Menschenrechte.

Der mexikanische Staat hat jetzt die Chance, durch die volle Umsetzung des Urteils ein Zeichen zu setzen.