1. Apr 2011 | Bolivien | Menschenrechte

UN loben bolivianische Menschenrechtspolitik

Menschenrechtskommission hebt Fortschritte in der in der legislativen Entwicklung Boliviens hervor. Bericht mahnt Fortschreibung an

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La Paz. Bolivien scheint in Sachen Menschenrechte auf einem guten Weg. Im Jahr 2010 seien "im Plurinationalen Staat Bolivien bemerkenswerte Fortschritte in der legislativen Entwicklung" gemacht worden, heißt es in dem jüngst herausgegebenen Bericht der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen für Bolivien. "Wichtige legale, politische und institutionelle Reformen zur Beendigung der historischen Diskriminierung und Ausgrenzung der indigenen Völker, der Afrobolivianer und anderer vulnerabler Gruppen", seien durch die Verabschiedung der neuen Verfassung im Januar 2009 und die anschließende Anpassung nationalen Rechtsrahmens durch 80 neue Gesetze auf den Weg gebracht worden, so der 20-Seiten-Bericht.

"Indikatoren wie wirtschaftliche, soziale und kulturellen Rechte, beispielsweise die Rate für Schulbesuch und extreme Armut, haben bestimmte Verbesserungen erfahren", stellt das UN-Büro fest, das seit Februar 2007 nach einem Vertrag mit der amtierenden Regierung eine Vertretung in dem Andenland unterhält. Hervorgehoben wird der "hohe Grad der Implementierung formulierter Empfehlungen" durch die UN-Menschenrechtskommission an die Regierung, sowie "Anstrengungen des Staates im Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und für Sozialprogramme in Bildung und Gesundheit". Auch Angriffe gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten sei deutlich zurückgegangen.

Gelobt wurde die von der neuen Regierung eingeführte Frauenquote in der Politik, 50 Prozent der Ministerposten müssen von Frauen bekleidet werden. Auf der kommunalen Ebene mache sich die Maßnahme bereits bemerkbar, 42 Prozent der Kommunalabgeordneten sind Frauen. Allerdings sei keine Frau Präfektin, nur 7 Prozent der Bürgermeister sind weiblich, 28 Prozent der Departamento-Abgeordneten sind Frauen.

In einem Zehn-Punkte-Plan formuliert die UN-Institution Empfehlungen, darunter die Verbesserung für besseren Zugang zur Gerichtsbarkeit, die noch immer zu stark vom Einkommen abhänge. Gegen Lynchjustiz sei ein nationaler Plan aufzustellen. Die zwei geltenden Rechtssysteme von indigener und ordentlicher Justiz seien besser zu koordinieren. Gewalt gegen Frauen (erste Hälfte 2010: 69 Frauenmorde, pro Tag 14 Krankenhausbehandlungen wegen Gewalt) sei mit Programmen und Strafverfolgung beizukommen. Auch die direkten Mitbestimmungsrechte (Konsultationsrecht) indigener Völker müssten noch weiter ausgedehnt werden.

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