Weichenstellungen auf 42. OAS-Konferenz

ALBA-Länder verlassen Rio-Pakt. Vollversammlung verabschiedet Sozialcharta

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Plenum der 42. OAS-Generalversammlung
Plenum der 42. OAS-Generalversammlung

Cochabamba. Bei der 42. Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) haben die Vertreter Boliviens, Ecuadors, Nicaraguas und Venezuelas am Dienstag den Austritt ihrer Länder aus dem Interamerikanischen Vertrag über

Gegenseitigen Beistand (TIAR) bekannt gegeben. Der Außenminister Ecuadors, Ricardo Patiño, erklärte im Beisein seiner Amtskollegen aus Bolivien und Venezuela sowie dem Vertreter Nicaraguas bei der OAS auf einer Pressekonferenz, dass der Austritt entsprechend Artikel 25 des Vertrages nach zwei Jahren wirksam wird. Mexiko hat den Pakt bereits 2002 mit Wirksamkeit für 2004 verlassen.

Der Vertrag, der 1947 in Rio de Janeiro vor dem Hintergrund des Kalten Kriegs geschlossen worden war, legt fest, dass ein Angriff auf eines der Mitgliedsländer als Angriff gegen alle angesehen wird. Patiño erläuterte, dass der Vertrag zum Schutz gegen äußere Angriffe, namentlich der Sowjetunion und China, abgeschlossen wurde. Er habe "seine Nutzlosigkeit gezeigt, als eine Kolonialmacht von außerhalb des Kontinents Argentinien angriff". 1982 führten Argentinien und Großbritannien einen Krieg um die Malwinen (Falklandinseln). Die USA, eines der Mitgliedsländer des Rio-Paktes, leisteten Argentinien keinen Beistand.

Währenddessen nahm die Vollversammlung der OAS durch Akklamation eine von Brasilien eingebrachte Entschließung an, in der Argentinien die bedingungslosen Unterstützung in der Malwinen-Frage versichert und Großbritannien aufgefordert wird, so bald wie möglich den Dialog über eine friedliche Lösung des Konflikts aufzunehmen.

Die Vollversammlung verabschiedete überdies eine "Sozialcharta der Amerikas", die soziale und kollektive Menschenrechte bekräftigt. Der entsprechende Text wurde durch den Repräsentanten Venezuelas vor der OAS, Jorge Valero, vorgestellt. Venezuela fördere seit 2001 intensiv die Ausarbeitung einer Sozialcharta als Werkzeug der Integration der Region und um den Kampf gegen die Armut zu stärken, sagte Valero. Die Sozialcharta soll die Interamerikanische Demokratiecharta ergänzen, indem anerkannt wird, dass Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung voneinander abhängen und sich gegenseitig stärken. Soziale Gerechtigkeit in den internationalen Beziehungen und zwischen den Völkern sei unabdingbar für Frieden und Sicherheit.

In Artikel 1 der Charta wird das "legitime Streben der Völker nach sozialer Gerechtigkeit" und "die Verantwortung ihrer Regierungen, sie zu befördern" festgehalten. In den insgesamt fünf Artikeln geht es um Chancengleichheit, wirtschafltiche Entwicklung ohne Ausgrenzung und auf der Grundlage von Gleichheit, soziale Gerechtigkeit, Solidarität sowie vielfältige und pluralistische kulturelle Entwicklung. Es wird herausgestellt, dass Armut ein Hindernis für die "volle Entfaltung der demokratischen Entwicklung der Völker" darstellt.

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