20. Mär 2010 | Venezuela | Politik

ETA-Streit: Caracas verlangt Akteneinsicht

Venezolanische Staatsführung reagiert auf Anschuldigungen aus Spanien

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Caracas. Venezuelas Regierung geht im Streit um ehemalige Mitglieder der baskischen Separatistenorganisation ETA in die Offensive. Der Führung des südamerikanischen Staates war von dem spanischen Ermittlungsrichter Eloy Velasco vorgeworfen worden, frühere ETA-Aktivisten bei terroristischen Aktivitäten zu unterstützen. Die ultrarechte spanische "Volkspartei" (PP) forderte daraufhin von dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero den Abbruch der Beziehungen. Dennoch hat die Affäre bislang keine Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen.

Nun ergriff Venezuela die Initiative. Ende der Woche verlange Innen- und Justizminister Tareck El Aissami von der internationalen Polizeiorganisation Interpol Einsicht in die Personenakten über eines der gesuchten Ex-ETA-Mitglieder. Dabei geht es um den ehemaligen Aktivisten Arturo Cubillas, der vor 21 Jahren aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens nach Venezuela gekommen war. 1989 hatten der spanische Ministerpräsident Felipe González und Venezuelas damaliger Präsident Carlos Andres Péres die Aufnahme von mehreren ETA-Kämpfern in Venezuela vereinbart.

Nach Angaben El Aissamis hat Cubillas inzwischen eine Familie in Venezuela gegründet und besitzt die venezolanische Staatsangehörigkeit. Gegen ihn lägen in dem Land keine Anklagen vor. Als Cubillas die venezolanische Staatsangehörigkeit zugestanden wurde, hätten gegen ihn keine Anklagen bestanden. Interpol hatte Cubillas auf Antrag der spanischen Behörden am 4. März auf die Fahndungsliste gesetzt.

El Aissami erklärte zugleich, dass seit dem Amtsantritt von Präsident Hugo Chávez 35 Personen ausgeliefert worden sein. Man könne seiner Regierung daher keine mangelnde Kooperationsbereitschaft vorwerfen. Interpol solle nun die vorhandenen Informationen über den Gesuchten vorlegen, sagte der Minister weiter.

Cubillas selbst tat die Vorwürfe gegen ihn ab. Die Anklage gegen ihn sei "eine Lüge, die sich nicht eine Sekunde aufrecht erhalten lässt".

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