Kuba / Deutschland / Politik

Kubanern wird Reisefreiheit verwehrt

Jugendliche wenden sich nach verweigertem Visum an deutsche Botschaft. Kosten und Bürokratie stehen Besuch in der EU entgegen

botschaft_deutschland.jpg

Deutsche Botschaft in Havanna
Deutsche Botschaft in Havanna

Havanna. Trotz der weiteren Liberalisierung der Reisebestimmungen in Kuba können Bürger des sozialistischen Karibikstaates nicht frei nach Deutschland reisen. Eine zunehmende Hürde sind die erschwerten und oft wenig transparenten Einreisebestimmungen der Europäischen Union. Ein Schlaglicht auf die Einschränkung der Reisefreiheit wirft nun der Fall von zwei jungen Kubanern, die sich nach Ablehnung ihres Visumsantrags in einem offenen Brief an die deutsche Botschaft gewandt haben.

Mario López und Yoel González waren von dem Amerika21.de-Autoren Marcel Kunzmann nach Deutschland eingeladen worden. Kunzmann hatte die jungen Männer bei einer Kuba-Reise kennengelernt und lud sie nun zur Gegenvisite: Man plane den Besuch zahlreicher Städte, den Austausch mit Kommilitonen in Jena und den Besuch historische Gedenkstätten wie des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald, schrieb er in der obligatorischen Begründung an die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Havanna. Trotz der ausführlichen Begründungen und der Versicherung Kunzmanns, für beide aufzukommen, wurden die Anträge der Jugendlichen abgelehnt. Die Angaben seien zum einen nicht glaubwürdig, hieß es in der schriftlichen Begründung der Botschaft. Zum anderen könne man nicht ausschließen, dass die Besucher entgegen ihrer Versicherung nicht in Deutschland bleiben und Asyl beantragen. Auf den Kosten von 60 Euro – immerhin mehrere Monatsgehälter in Kuba – bleiben die jungen Kubaner sitzen.

Ein Einzelfall? Vielleicht. Dennoch steht das Schicksal von Mario López und Yoel González im Kontrast zum politischen und medialen Diskurs. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung noch vor einem Jahr bekräftigt, sie "fordert das Recht der kubanischen Staatsbürger auf freie Aus- und Wiedereinreise in das kubanische Staatsgebiet gemäß den internationalen Menschenrechtsstandards". Zwischen fordern und fördern scheint es bei der Visa-Vergabe feine Unterschiede zu geben. Auf Anfrage von amerika21.de antwortete das Auswärtige Amt knapp: "Die Zahl der Visa-Anträge, die an der Botschaft Havanna gestellt werden, ist seit Inkrafttreten der neuen Ausreisebestimmungen deutlich gestiegen". Die Entscheidung über einen Visa-Antrag sei eine Einzelfallentscheidung. Das Ministerium nannte auf Nachfrage keine Zahlen, obwohl sie erfasst werden. In einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion aus dem Jahr 2007 wurden auch die Anträge aus Kuba in den Jahren 1998 bis 2006 aufgeführt. In diesem Zeitraum lagen sie noch stabil bei gut 4.300 Anträgen pro Jahr.

Die Einreisekriterien für Besucher aus dem lateinamerikanischen und karibischen Raum nach Deutschland werden dabei grob vom Stand der bilateralen Beziehungen bestimmt. So können Einreisewillige aus Mexiko ohne große Probleme bis zu 90 Tage nach Deutschland kommen. Im Fall von Jamaika wird vor allem der finanzielle Status der Besucher erfragt. Besonders hoch scheinen die Hürden nach einem Vergleich der online einsehbaren Bedingungen im Fall von Kuba zu sein. Hier müssen Besucher auch Angaben über Grundbesitz und Familienstand darlegen.

Unter Kuba-Erfahrenen ist das bekannt. Ob das Visum für die Einreise genehmigt wird, hänge entscheidend davon ab, ob man die Visa-Stelle von der Rückkehrwilligkeit überzeugt, heißt es in einem einschlägigen Onlineforum. "Gewöhnlich ist mit der Ablehnung des Antrages für den ersten Besuch zu rechnen", schreibt dort ein User: "In diesem Fall sollte dieser Entscheidung sofort widersprochen und auf eine "Remonstration" des Antrages bestanden werden." Mit überzeugenden Argumenten, plausiblen Angaben über das Motiv und den Zweck des Besuchs sowie Einreichung von Belegen der "Verwurzelung" des Antragstellers erhöhten sich die Chancen der nachträglichen Genehmigung wesentlich.

Mario López und Yoel González nützt das wenig.

In ihrem Brief an die Botschaft zeigen sie sich tief enttäuscht: "Wir würden gerne wissen, durch welche inhaltlichen Bestandteile oder in welchem Teil des Antragsprozesses für das Visum wir unsere Glaubwürdigkeit haben zweifelhaft erscheinen lassen", schreiben sie. Sie wollten mit ihren Freunden in Deutschland genauso zusammen sein, wie man in Kuba die gemeinsame Zeit verbracht hat. "Es fällt uns ziemlich schwer zu verstehen, dass die Umstände unseres vorgesehenen Aufenthaltes nicht vertrauenswürdig sein sollen", heißt es in dem Brief, in dem auf die Ausführungen Kunzmanns verwiesen wird. Auch den finanziellen Verlust sprechen sie an: "Unsere Frustration wird Ihnen leicht verständlich sein, denn die Kosten für die Formalitäten sind für Durchschnittskubaner, wie wir es sind, nicht so einfach aufzubringen." Die Demütigung sei hart, "wenn man lange Zeit gespart und auch noch Hilfe von den Eltern bekommen hat, um diese Reise machen zu können".

Die Antragsteller bitten am Ende des Schreibens um erneute Prüfung. Kunzmann plant derweil eine Klage vor dem zuständigen deutschen Gericht, sofern dem Gesuch nicht stattgegeben wird. Nach Informationen aus Botschaftskreisen soll der Fall nun noch einmal geprüft werden.