Prozess gegen Diktator Rios Montt in weiter Ferne

Die für Januar 2015 angekündigte Hauptverhandlung im Genozidprozess ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Anwältin spricht von "De-facto-Amnestie"

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Der Ex-Diktator vor Gericht. Ob es einen neuen Prozess gegen ihn gegen wird, ist offen
Der Ex-Diktator vor Gericht. Ob es einen neuen Prozess gegen ihn gegen wird, ist offen

Guatemala-Stadt. Eine Wiederholung der Hauptverhandlung im Prozess gegen den ehemaligen guatemaltekischen Diktator Efraín Ríos Montt wegen Völkermordes wird immer unwahrscheinlicher. Anfang des Jahres wurden die Nebenkläger – das Zentrum für rechtliche Aktionen und Menschenrechte (CALDH) und die Vereinigung für Gerechtigkeit und Versöhnung (AJR) – benachrichtigt, dass das Berufungsgericht bereits im September die Entscheidung der Untersuchungsrichterin Patricia Flores vom 18. April bestätigt hatte, den Fall bis November 2011 zurückzusetzen. Die spanische Anwältin Sofía Duyos beurteilte dies als "De-facto-Amnestie".

Die Nebenkläger legten daraufhin am 12. Januar beim Verfassungsgericht erneut Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Somit steht Ríos Montt weiterhin unter Hausarrest. Über diesen Einspruch wird das Verfassungsgericht am 26. März entscheiden. "Wir bitten um massive Präsenz, denn dies ist die letzte juristische Spielkarte, um die Annullierung des Prozesses zu verhindern", kommentiert Edwin Canil, Koordinator der Rechtsabteilung von CALDH und selbst Augenzeuge des Massakers in seinem Heimatort Santa Maria Tzejá, Ixcán.

Sollte das Gericht die Zurücksetzung des Verfahrens bestätigen, ist der Prozess weitestgehend annulliert. Im November 2011 musste sich Ríos Montt noch nicht vor Gericht verantworten, da er zu diesem Zeitpunkt Kongressabgeordneter war und damit Immunität genoss. Nur Rodríguez Sánchez, ehemaliger Chef des militärischen Geheimdienstes, und López Fuentes, ehemaliger Generalstabschef, standen bereits vor Gericht.

Durch die Entscheidung über die Zurücksetzung des Falls ist der Einspruch gegen die Amnestie öffentlich in den Hintergrund getreten, obwohl die Entscheidung darüber noch immer aussteht. Das Verfassungsgericht hatte bereits im Oktober angeordnet, dass das Berufungsgericht seine Begründung zur Ablehnung des Amnestiegesuchs erläutern solle. Bisher haben sich über sechzig Richterinnen und Richter für befangen erklärt, weshalb sich das zuständige Berufungsgericht noch nicht zusammengesetzt hat.

Ein weiterer Anlass zur Besorgnis ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Amtszeit der Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz vorzeitig im Mai 2014 zu beenden. Ihrem Engagement war es wesentlich zu verdanken, dass es zur Hauptverhandlung und Verurteilung im Genozidprozess kam und entscheidene Fortschritte gegen die Straflosigkeit auch in aktuellen Fällen, wie der Zerschlagung von Gruppen des organisierten Verbrechens, möglich waren. Die aus der Menschenrechtsbewegung stammende Paz y Paz wurde von der Vorgängerregierung von Alvaro Colom im Dezember 2010 für eine vierjährige Amtszeit ernannt, die erst im Dezember 2014 enden würde. Ihr im Mai 2010 ernannter Vorgänger wurde wegen Korruption und Verbindungen zum organisierten Verbrechen vorzeitig abgesetzt.

Jetzt hat das Verfassungsgericht einem Einspruch des rechtskonservativen Anwaltes Sagastume, der eng mit der Wirschaft verbunden ist und für die Partei der Militärveteranen AVEMILGUA kandidiert hat, vorläufig stattgegeben und die Ernennung auf Mai statt Dezember vorgezogen. Dabei bezieht sich das Gericht auf zwei Übergangsartikel der Verfassung von 1993, welche besagen, dass der Staatsanwalt im Mai ernannt wird. Die Staatsanwältin hat bereits erklärt, dass diese Artikel 1993 nach einem Staatsstreich verfasst wurden, um zur konstitutionellen Ordnung zurückzukehren, und nicht mehr gültig seien. Paz y Paz hat zwei Einsprüche gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts eingelegt, die beide trotz massiver Unterstützung und Anerkennung der Arbeit der Staatsanwältin seitens der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft abgelehnt wurden. Ihre vorgezogene Absetzung sei ein "Schlag gegen den Rechtsstaat", kommentierten mehrere nationale Menschenrechtsorganisationen.