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Einigung im Konflikt um neues Minengesetz in Bolivien

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Der neue Bergbauminister César Navarro und der Vorsitzende der Fencomin, Alejandro Santos
Der neue Bergbauminister César Navarro und der Vorsitzende der Fencomin, Alejandro Santos

La Paz. Die Regierung Boliviens und der Verband der Bergbaugenossenschaften (Fencomin) haben eine Einigung zum umstrittenen Entwurf für ein neues Minengesetz erzielt.

Zu Beginn des Monats hatten Minenarbeiter von Genossenschaften gegen das geplante Verbot protestiert, Verträge mit privaten nationalen oder internationalen Unternehmen abzuschließen. Mit diesen hatten sie bislang die ihnen vom Staat erteilte Genehmigung zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen an Privatunternehmen übertragen. Die Arbeiter blockierten Hauptverkehrsstraßen des Landes mit brennenden Barrikaden, bei heftigen Zusammenstößen mit der Polizei kamen drei Menschen ums Leben und mehr als hundert wurden verletzt. Die Regierung von Präsident Evo Morales verschob daraufhin die Vorlage des Gesetzes im Senat, um mit dem Genossenschaftsverband erneut Gespräche zu führen. Morales stellt jedoch klar, dass laut Verfassung allein der Staat befugt sei, Genehmigungen zur Nutzung von Land und Bodenschätzen zu erteilen. Da Regierungsstellen offensichtlich die Praxis der Genossenschaften geduldet hatten, entließ der Präsident den Bergbauminister und kündigte umfassende Überprüfungen in den zuständigen Behörden an.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Fencomin-Leitung gab Staatsminister Carlos Romero nun bekannt, dass die Genossenschaften mit dem Staat über dessen Minenunternehmen Comibol Gemeinschaftsunternehmen bilden können. Dafür müssten sie jedoch ihre Gesellschaftsform an die vorgeschriebenen Modalitäten anpassen. Das Verbot, Verträge mit Privatunternehmen abzuschließen, werde in dem neuen Gesetz festgeschrieben.

Der Vorsitzende der Fencomin, Alejandro Santos, betonte, dass die Vereinbarung zwischen den Parteien im Einklang mit der Verfassung des Landes stünde und die Existenz der Bergbaukooperativen garantiere. Präsident Morales werde sie mit seiner Unterschrift besiegeln.

In der Verfassung Boliviens, die per Volksabstimmung im Januar 2009 beschlossen wurde, heißt es in Artikel 349: "I. Die natürlichen Ressourcen sind direktes, unteilbares und unverjährbares Eigentum und Besitztum des bolivianischen Volkes, ihre Verwaltung gemäß dem kollektiven Interesse kommt dem Staat zu. II. Der Staat anerkennt, respektiert und verleiht individuelle und kollektive Eigentumsrechte über Grundstücke sowie Nutzungs- und Ausbeutungsrechte für andere natürliche Ressourcen."