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USAID entschädigt Auftragnehmer Alan Gross

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Alan Gross spricht mit Präsident Barack Orbama an Bord der Regierungsmaschine, die ihn am 17. Dezember von Kuba in die USA zurückbrachte
Alan Gross spricht mit Präsident Barack Orbama an Bord der Regierungsmaschine, die ihn am 17. Dezember von Kuba in die USA zurückbrachte

Washington. Die US-Behörde für Entwicklungshilfe (USAID) hat sich mit ihrem früheren Unterauftragnehmer Alan Gross auf die Zahlung von 3,2 Millionen US-Dollar Entschädigung geeinigt. Der 65-jährige Gross war im 2009 nach wiederholten Einreisen in Kuba festgenommen und 2011 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er mehrmals hochmoderne Kommunikationsmittel illegal eingeschleust hatte, die großteils von Geheimdiensten verwendet werden. Bei seiner Verhaftung war der IT-Spezialist für das Entwicklungshilfeunternehmen Development Alternatives, Inc (DAI) in Kuba unterwegs. Der Fall wurde zu einem Hindernis für die zaghafte Annäherung zwischen Kuba und den USA nach dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama 2009. Im vergangenen Jahr waren mehrere subversive Aktivitäten gegen Kuba bekannt geworden, die von USAID im Auftrag der US-Regierung durchgeführt worden waren.

In verschiedenen offiziellen Statements wurde vergangene Woche mitgeteilt, dass der finanzielle Vergleich zwischen USAID, DAI und Gross bereits im November weitgehend geklärt worden war. Ursprünglich hatte DAI vor einem Berufungsgericht für Vertragsangelegenheiten 7 Millionen Dollar gefordert, um die während der Haftzeit von Gross angefallenen Kosten (Arbeitsausfall) zu ersetzen. Als Teil dieser Einigung zahlt USAID nun direkt 3,2 Millionen an Alan Gross. Er und seine Frau hatten bereits 2012 eine Klage gegen USAID und DAI eingereicht und 60 Millionen gefordert, unter anderem wegen "grober Fahrlässigkeit", da Gross unzureichend über die Risiken seines Einsatzes aufgeklärt worden sei. Mit DAI wurde 2013 eine Einigung erzielt, die allerdings nicht offengelegt wurde. Hingegen verwarf ein US-Bezirksgericht Gross’ Entschädigungsforderung gegen die US-Regierung. Dieses Urteil wurde im Berufungsverfahren im letzten Monat bestätigt.

USAID erklärte dazu, die erzielte Einigung stelle kein Schuldanerkenntnis zwischen den drei Parteien dar, und würde weitere Rechtsschritte und Kosten vermeiden.