Elf Empfehlungen der UNO für Frieden in Kolumbien

Bericht der UN-Menschenrechtsorganisation UNHRC betont Defizite für dauerhafte Überwindung des sozialen und bewaffneten Konflikts

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Titelblatt des UNHRC-Berichtes
Titelblatt des UNHRC-Berichtes

Genf. Das Büro des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte hat in Genf seinen Jahresbericht 2014 zur Menschenrechtssituation in Kolumbien präsentiert und dabei auf zahlreiche Probleme hingewiesen. Neben dem zu erwartenden Lob für den Friedensprozess überrascht die UNO mit teils heftiger Kritik.

Um einen dauerhaften Frieden zu erreichen, sei es notwendig, den diskriminierenden Zugang zu politischen und wirtschaftlichen Rechten sowie zu öffentlichen Dienstleistungen zu beheben, so der Bericht. Und auch der Kampf gegen die Armut werde nur begrenzte Erfolge zeigen, solange die Diskriminierung und die Ungleichheit nicht angegangen werden. Der Bericht stellt vier Hauptmängel fest:

  • Erstens würden die Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien weitergehen, solange die sozialen Ungleichheiten nicht beseitigt seien, heißt es in dem Papier, das im Rahmen der 28. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (UNHRC) vorgestellt wurde.
  • Zweitens gehe das größte Sicherheitsrisiko in Kolumbien von den Nachfolgern der paramilitärischen Gruppen aus. Deren Demobilisierung sei für die Beilegung und die Zeit nach Beendigung des Konfliktes fundamental.
  • Drittens sei der fehlende politische Wille, Menschenrechtsverletzungen aus der Vergangenheit aufzudecken, ein ernsthaftes Problem für die Transition einer Gesellschaft in friedlichere Zeiten.
  • Viertens überrascht, wie dezidiert sich die UNO für effiziente Untersuchungen in den Fällen der Übergriffe auf Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger ausspricht.

Das größte Sicherheitsproblem gehe klar vom organisierten Verbrechen, also den Folgegruppierungen der rechtsgerichteten Paramilitärs aus. Mit der Lösung dieses Problems einhergehen müsse die erfolgreiche Eingliederung aller Streitkräfte in die Gesellschaft, wobei Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit zukommen müsse. Gelinge dies nicht, gewinne das organisierte Verbrechen an Stärke und könne den Dialog und vereinbarte Friedensabkommen zum Scheitern bringen, wie dies in anderen Ländern der Fall war.

Mehrere der elf Empfehlungen der UNO betreffen den Übergang zu einem Szenario nach Beendigung des Konfliktes. Dabei seien juristische und nicht-juristische Maßnahmen zentral, damit die Gesellschaft als Ganzes die Vergangenheit bewältigen könne. Geständnisse und Schuldanerkennungen, Garantien auf Nicht-Wiederholung und die Beteiligungen ian Übergangsprogrammen seien durchaus als Mechanismen zur Strafminderung denkbar. Dies müsse in allen Fällen gelten, sofern es sich nicht um Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen handelt.

Einen besonderen Schwerpunkt legt die UNO auf die 5.000 Fälle sogenannter Falsos Positivos, ermordeter Zivilisten, die als Kämpfer der Guerilla ausgegeben wurden. Zu begrüßen seien zwar die 2.234 Untersuchungen und die 796 Verurteilungen, zu denen es bis im September 2014 gekommen ist. Leider befände sich aber ein Großteil der Untersuchungen in der Anfangsphase und bei den Verurteilungen seien größtenteils Militärangehörige niedrigen Ranges betroffen.

Kolumbianische Medien betonten in ihren Berichten über die UNO-Studie den Aufruf an die Rebellenorganisationen FARC und die ELN zur  Einhaltung der Menschenrechte und des Internationalen Völkerrechtes. Dies ist tatsächlich eine der elf Empfehlungen. Weniger präsent in der kolumbianischen Medienlandschaft war, dass sich von den restlichen zehn Empfehlungen neun an die Regierung, den Staat oder die Justiz richten. Mit deutlichen Worten wird der Mangel an effizienten Untersuchungen bei Drohungen und Angriffen gegen Menschenrechtsverteidiger kritisiert. Es sei erstaunlich, dass in vielen Fällen mehr Mittel dafür eingesetzt werden, mögliche Verbindungen zu den Aufständischen zu klären, als die Urheberschaft der Angriffe auf Aktivisten zu eruieren. Generell müsse die Staatsanwaltschaft klare Prioritäten setzen. Dabei sei es notwendig, die wirtschaftlichen Interessen hinter den Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen.

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