Forderung nach Gerechtigkeit für missbrauchte indigene Frauen in Peru

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Logo der FIDH
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Lima. Die Internationale Vereinigung für Menschenrechte (FIDH) hat bei der nationalen Strafkammer Perus einen Antrag auf Teilnahme im Prozess um Vergewaltigungen während des bewaffneten Konfliktes 1980 und 2000 gestellt. In dem sogenanneten Chumbivilcas-Prozess geht es um die Vergewaltigung zweier indigener Frauen durch Angehörige des peruanischen Militärs.

Die FIDH, ein Dachverband aus 178 Menschenrechtsorganisationen, appelliert an die peruanische Justiz, die Täter und deren Hintermänner nicht straflos mit den Verbrechen davon kommen zu lassen und erwartet Fortschritte, um die Opfer zu entschädigen, ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und den Rechtsstaat zu stärken. "Die Vergewaltigungen während eines bewaffneten Konfliktes dürfen in keinem Fall ungestraft bleiben."

Der Antrag auf Verfahrensbeteiligung als "Amicus curiae" mit Unterstützung durch Menschenrechtsorganisationen aus Guatemala, Argentinien und Chile wurde vergangene Woche zugelassen. Dabei handelt es sich um eine Rechtsfigur, die sich an einem Verfahren beteiligt, ohne Partei zu sein. Der "Amicus curiae" kann dem Gericht seine Sachkenntnis sowie vertiefte Informationen zur Verfügung stellen.

In ihrem Antrag verweist die Vereinigung insbesondere auf die Möglichkeiten der argentinischen Rechtsprechung. Nach dieser werden Vergewaltigungen in bewaffneten Konflikten als Verbrechen gegen die Menschheit geahndet, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, nicht nur die direkten Täter, sondern auch deren Befehlshaber zu verurteilen: "Es ist von elementarer Bedeutung,  dass die peruanische Rechtsprechung in ihre Analyse nicht nur internationales Recht und Menschenrechte mit einbezieht, sondern auch die regionale Rechtsprechung anderer Länder wie Argentinien nutzt, die wichtige Fortschritte in der Untersuchung und Verurteilung von Sexualverbrechen als Verbrechen gegen die Menschheit erzielt haben“.

Der Prozess setzt sich mit den Anklagen zweier Frauen aus Chumbivilcas bei Cusco auseinander, die zwischen dem 19. und 31. April 1990 durch Mitglieder der peruanischen Armee vergewaltigt wurden. Obwohl Vergewaltigungen an indigenen Frauen während des bewaffneten Konfliktes durch Polizei und Militär systematisch begangen wurden, stellt dieser Prozess die erste juristische Aufarbeitung dar. Die Vergewaltigungen fanden vorwiegend in ländlichen und weit abgelegenen Regionen statt, deren schwere Zugänglichkeit den Schutz der Opfer und ihren Zugang zu staatlichen Institutionen und zur Justiz bis heute erschwert.