Inhaftierter Oppositionspolitiker Leopoldo López soll sein Wahlrecht ausüben können

Die Generalstaatsanwaltschaft von Venezuela will sichergestellt sehen, dass der inhaftierte Oppositionspolitiker Leopoldo López vom Wahlrecht gebracht machen kann. Dafür wendete sich die Chefin der Behörde, Luisa Ortega Díaz, an die die Wahlbehörde CNE, damit diese die nötige Logistik in der Haftanstalt bereitstelle. Normalerweise dürfen verurteilte Straftäter währen der Verbüßung ihrer Strafe nicht wählen. López wurde nach gewaltsamen Protesten von Oppositionsgruppen im Februar 2014 wegen Aufhetzung zur Gewalt, Beschädigung von Privateigentum, Brandstiftung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu knapp 14 Jahren Haft verurteilt.