Peru / Menschenrechte

Außergerichtliche Tötungen durch Polizei in Peru bestätigt

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Vizeinnenminister Rubén Vargas Céspedes bei der Pressekonferenz
Vizeinnenminister Rubén Vargas Céspedes bei der Pressekonferenz

Lima. Ein Einsatzverband der peruanischen Polizei hat zwischen 2012 und 2015 mindestens 27 mutmaßliche Straftäter ermordet. Dies gab Vizeinnenminister Rubén Vargas Céspedes vergangene Woche bei einer Pressekonferenz bekannt. Er berief sich dabei auf einen offiziellen Bericht, der die außergerichtlichen Tötungen untersucht. Elf der Opfer hatten weder polizeiliche Vorstrafen noch existierte ein Haftbefehl gegen sie.

Die Einsatzgruppe, bestehend aus einem General, einem Kommandanten und sieben Unteroffizieren, wurde auf Wunsch des Generals Vicente Álvarez ins Leben berufen, der auch deren Leitung übernahm. Unter dem Decknamen "Geico" operierte sie vordergründig gegen das organisierte Verbrechen in der Anti-Terrorismus-Abteilung (Dircote). Mit dem Wissen und der Zustimmung der Behörde töteten die Polizisten jedoch vorsätzlich in mindestens sechs Einsätzen in Lima, Chiclayo und Chincha mutmaßliche Straftäter.

Das Muster war demnach stets dasselbe: Laut Quellen aus der Polizei wurden zivile Vermittler bezahlt, die potentielle Kriminelle zu vermeintlich einfachen Raubüberfallen gegen Banken und Unternehmer anstachelten. Die Vermittler informierten daraufhin die Polizisten, wo und wann die Überfälle stattfinden sollten. Diese erschossen die Täter und täuschten im Nachhinein bewaffnete Zusammenstöße vor.

Nach Information der US-amerikanischen Tageszeitung Los Angeles Times gehen Ermittler davon aus, dass die Morde aus Karrieregründen erfolgten. Diese Vermutung bestätigte auch Vargas: "Die Polizisten wurden aufgrund ihrer Einsätze befördert und ausgezeichnet".

Für Kritik sorgte zudem das Verhalten der peruanischen Behörden. Nachdem Polizeikommandant Franco Morena Panta sich an die Aufsichtsbehörde der Polizei gewandt und diese über die Morde informiert hatte, wurde der Oberst Edgar Aybar Canales mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragt. Dieser fand "starke Beweise", welche die Vorwürfe erhärteten, und empfahl, die Polizeioffiziere zumindest temporär voneinander zu trennen.

Der Bericht Aybars lag dem disziplinarischen Verwaltungsgericht des Innenministeriums bereits am 31. März 2015 vor. Dennoch hielt das Gericht ihn bis zum 26. Februar 2016 zurück. "Es ist unverhältnismäßig, dass das Verwaltungsgericht den Untersuchungsbericht zehn Monate zurückhielt, obwohl die maximale Frist hierfür 60 Arbeitstage beträgt. Für diese Verzögerung gibt es keine nachvollziehbare Begründung, sie ist eine Regelwidrigkeit, deren Verantwortlichkeit geklärt werden muss", so Vargas.

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