Mexiko / Menschenrechte

Menschenrechtskommission in Mexiko wehrt sich gegen Kritik an Tanhuato-Bericht

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Ein Bericht der CNDH wurde von staatlicher Seite kritisiert
Ein Bericht der CNDH wurde von staatlicher Seite kritisiert

Mexiko-Stadt. In Mexiko sorgt ein gewaltsamer Polizeieinsatz im Mai 2015 weitere für heftige politische Kontroversen. In der Debatte um einen im vergangenen Monat veröffentlichten Untersuchungsbericht zum sogenannten Tanhuato-Fall hat nun die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) auf Kritik an ihrer Arbeit reagiert.

Bei der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften der Bundespolizei und Mitgliedern des Drogenkartells "Jalisco Neue Generation" im Bezirk Tanhuato im Bundesstaat Michoacán im vergangenen Jahr waren 43 Menschen, darunter ein Polizist, getötet worden. Im Anschluss an die Auseinandersetzung erhobene Vorwürfe rund um den Einsatz wurden von den Behörden stets zurückgewiesen. Im August dieses Jahres veröffentlichte die Menschenrechtskommission schließlich einen detaillierten Untersuchungsbericht zu den Geschehnissen, in dem sie den Einsatzkräften massive Menschenrechtsverletzungen zur Last legt. Dem Bericht zufolge haben die Bundespolizisten bei der umstrittenen Operation auf der Ranch "El Sol" mindestens 22 Menschen hingerichtet. Mehrere der getöteten Männer sollen gefoltert, einer bei lebendigem Leibe verbrannt worden sein. Zudem äußert der Bericht den Verdacht auf massive Fälschung von Beweisen und Falschaussagen.

Während hohe Beamte wie Renato Sales Heredia vom Nationalen Sicherheitsrat den CNDH-Bericht als "radikal" und den Tatbestand der extralegalen Hinrichtung in Mexiko als "nicht-existent" bezeichneten, überstand der Chef der Bundespolizei, Enrique Galindo, die Affäre nicht: Er wurde Ende August von Präsident Enrique Peña Nieto seines Amtes enthoben.

Die Nationale Menschenrechtskommission reagierte nun auf nicht näher beschriebene "Stimmen", die ihre Arbeit diskreditieren wollten. Man hinterfrage in keiner Weise die Kompetenzen der Behörden, sondern versuche im Gegenteil die Institutionen stärken, teilte die Kommission mit. Der Bericht zum Fall Tanhuato beruhe auf wissenschaftlichen Gutachten und einer "seriösen, objektiven und unparteiischen" Untersuchung. "Begangenes Unrecht kann nicht mit neuem Unrecht bekämpft werden", fügte die Kommission hinzu. Folter oder außergerichtliche Hinrichtungen seien in einem Staat, der sich der Wahrung der Menschenrechte verschrieben habe, nicht zu rechtfertigen.

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