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EU und Ecuador schließen Handelsabkommen

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Ecuadors Vizepräsident Jorge Glas und die Vertreter der EU tauschen das unterzeichnete Abkommen aus
Ecuadors Vizepräsident Jorge Glas und die Vertreter der EU tauschen das unterzeichnete Abkommen aus

Brüssel/Quito. Die Europäische Union und Ecuador haben am vergangenen Freitag ein Handelsabkommen unterzeichnet. Für die Regierung Ecuadors handelt es sich aber um keinen Freihandelsvertrag, wie Kritiker behaupten. Auf der Homepage des Ministeriums für Außenhandel sowie der EU sind die Vereinbarungen nachzulesen.

Wie Präsident Rafael Correa in seiner wöchentlichen Sendung "Enlace Ciudadano" betonte, wurden sensible Bereiche der ecuadorianischen Wirtschaft besonders geschützt. So werden bei öffentlichen Aufträgen Unternehmen der Sozialen und Solidarischen Ökonomie bevorzugt. Wirtschaftszweige wie die Milchwirtschaft sind zum großen Teil von dem Vertrag ausgenommen. Welche Bereiche von dem Abkommen betroffen sind, kann in der Positivliste nachgelesen werden.

Einen großen Teil von Einschränkungen gibt es im Bankenwesen und Finanzsektor. Der Vertrag weist auch darauf hin, dass die Verfassung und Gesetzesänderungen Grundlage für die Vereinbarung sind. Dieser Passus ist von Bedeutung, damit keine Investorenklagen bei der Erhöhung von Standards erfolgen können.

Ein Schiedsgericht ist nicht Teil des Vertrages, sondern eine Handelskommission. Zuständig für juristische Unstimmigkeiten sind die jeweiligen nationalen respektive europäischen Gerichte. In Fragen des Wettbewerbsrechts sind ebenfalls  die jeweiligen Institutionen zuständig. Die "Superintendencia del control del poder del Mercado" in Ecuador, vergleichbar mit dem Bundeskartellamt, zeichnet sich dadurch aus, dass sie insbesondere kleine Unternehmen und die Solidarische Ökonomie fördert. In den Zusätzen sind auch der Schutz der Arbeitsrechte und des Umweltschutzes sowie Maßnahmen zur Sicherung der Ernährungssouveränität festgeschrieben, ebenso die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz.

Damit hat sich Ecuador einerseits dem Vertrag zwischen der EU und Peru und Kolumbien angeschlossen, jedoch in langen Verhandlungen besondere Regelungen erreicht. Dennoch wird der Vertrag von einigen Nichtregierungsorganisationen als Freihandelsvertrag kritisiert, der sich von anderen nicht unterscheide. Sie wollen beim Verfassungsgericht Klage erheben.

Der Vertrag liegt jetzt dem Verfassungsgericht zur Bewertung vor und soll im Dezember im Parlament verabschiedet werden. Eine schnelle Ratifizierung ist erforderlich, weil die Vorzugsbedingungen für Exportprodukte wie Bananen und Rosen Ende des Jahres auslaufen, und diese Produkte wesentlich teurer würden als die der Nachbarländer. Correa betonte noch einmal, dass sie ohne diesen Druck das Abkommen mit der EU nicht ausgehandelt hätten.

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