8.503 Homo-Ehen in Mexiko-Stadt

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Demonstration für Homo-Rechte in Mexiko
Demonstration für Homo-Rechte in Mexiko

Mexiko-Stadt. In Mexiko-Stadt haben 8.503 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet, seit diese Möglichkeit durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2010 eröffnet wurde. Mit der Reform erkannte die Regierung der Hauptstadt Mexikos damals als erste Gliederung des Landes das Recht auf die sogenannte Homo-Ehe an, schreibt das Nachrichtenportal Aristegui Noticias unter Berufung auf die Nichtregierungsorganisation Copred.

Nach behördlichen Angaben wurden 4.627 Ehen zwischen Männern geschlossen und 3.876 zwischen Frauen.

Am Nationalen Tag der Familie, der in Mexiko jährlich am 1. März begangen wird, wies die Organisation Copred darauf hin, dass Dank der Gesetzänderung vor sieben Jahren heute alle Familien, unabhängig ihrer Orientierung, von der Verfassung geschützt seien. Die jüngste Verfassungsreform in Mexiko hatte Im Artikel 6 festgelegt, dass alle Arten von Familien anerkannt und vom Gesetz geschützt werden.

Copred verwies zudem darauf, dass sich trotz der auch in Mexiko bestehenden Vorurteile eine Politik durchgesetzt habe, die nicht-traditionelle Familienformen schütze. Zugleich sei es gelungen, die Rechte alleinerziehender Eltern zu stärken.

Mitte 2015 hatte der Oberste Gerichtshof von Mexiko in einer historischen Entscheidung die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen im Land vorangetrieben. Das Gericht erklärte damals alle Artikel für nicht verfassungsmäßig, nach denen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wird.

Bis dahin oblag es den Bundesstaaten, Eheschließungen über das eigene Zivilgesetz zu regeln. So versagten sie in der Vergangenheit homosexuellen Paaren meist die Trauung. Seit dem obersten Richterspruch können Paare bei Verweigerung der föderalen Autoritäten ihr Recht per Verfassungsklage einfordern. Zuvor stand im Zentrum der Kritik die Frage danach, wie die gesetzliche Systematik zu werten sei, nach der Ehe und Fortpflanzung in engem Zusammenhang stehen. Das Ziel einer Ehe sei jedoch vielmehr der Schutz der Familie, so das höchste Gericht. Dabei könne man die sozialen Realitäten nicht ignorieren.

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