Wahrheitkommission und Suchstelle für Veschwundene in Kolumbien gegründet

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Präsident Santos nach der Unterzeichnung der Dekrete in Kolumbien
Präsident Santos nach der Unterzeichnung der Dekrete in Kolumbien

Bogotá. Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos hat am Mittwoch Dekrete unterzeichnet, mit denen eine Wahrheitskommission und eine Sondereinheit zur Suche verschwundener Personen gegründet werden. Die Einrichtung beider Institutionen ist Bestandteil der Umsetzung des Friedensabkommens mit der Farc-Guerilla

Die Gründung der beiden Gremien waren unlängst im Zuge der Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit für den Frieden angekündigt worden. Diese Paralleljustiz soll neben der bestehenden Staatsanwaltschaft die Umsetzung des in der kubanischen Hauptstadt Havanna ausgehandelten Friedensabkommens zwischen der Regierung und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens durchsetzen. Dazu gehört auch die Sanktionierung von Verantwortlichen von Verbrechen – mit einer Einschränkung allerdings: Ranghohe Militärs, die Befehle für Menschenrechtsverletzungen gegeben haben, sollen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Mit Strafen müssen lediglich Militärs rechnen, die an diesen Taten unmittelbar beteiligt waren, heißt es aus Verhandlungskreisen. Beobachter führen dies auf den starken politischen Einfluss der Armee zurück.

Während des Jahrzehnte währenden Konflikts in Kolumbien sind einer Studie aus dem Jahr 2013 rund 220.000 Menschen getötet worden, eine Regierungsstelle geht von knapp acht Millionen Opfern in 52 Jahren aus: darunter Getötete sowie Opfer von Kidnapping, Vergewaltigungen, Vertreibungen und anderen Delikten.

Mit 97 Stimmen für die Schaffung einer Sonderjustiz und sechs Gegenstimmen wurde das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Zuvor hatte es mehr als 80 Änderungen gegeben. Vor allem im Senat hatten Vertreter rechter Parteien versucht, den in Havanna ausgehandelten Originaltext zu verändern oder Artikel hinzuzufügen. Die meisten dieser Initiativen, etwa zur Einschränkung der politischen Beteiligung der ehemaligen Rebellen, wurden jedoch abgeblockt. Nun muss das Verfassungsgericht dem Gesetz zustimmen. Die Richter werden prüfen, ob die Sondergerichtsbarkeit mit der geltenden Verfassung in Einklang steht.

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