Brasilien / Politik

Früherer Chef des Abgeordnetenhauses in Brasilien in Haft

Strippenzieher bei Amtsenthebung von Ex-Präsidentin Dilma Rousseff wegen Korruption verurteilt. Eduardo Cunha muss 15 Jahre in Haft

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Eduardo Cunha: Hier – im Juli 2015 – noch im Parlament, nun im Gefängnis
Eduardo Cunha: Hier – im Juli 2015 – noch im Parlament, nun im Gefängnis

Brasília. Im Rahmen des Korruptionsskandals um den Erdölkonzern Petrobras in Brasilien ist der frühere Vorsitzende des Abgeordnetenhauses, Eduardo Cunha, zu 15 Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Cunha wurde der Korruption, Geldwäsche und der Veruntreuung öffentlicher Mittel in Millionenhöhe für schuldig befunden. Der zuständige Bundesrichter Sérgio Moro folgte damit in allen Punkten der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Urteilsverkündung fand bereits am 30. März statt. Cunha war langjähriger Strippenzieher der rechts-konservativen Partei PMDB und befindet sich seit Oktober 2016 in Haft.

Das Gericht sah es als bestätigt an, dass Cunha 1,3 Millionen Schweizer Franken an Bestechungsgeldern unter anderem im Gegenzug für Förderrechte der Petrobras im westafrikanischen Benin erhalten hat. Der Vertrag der Petrobras sorgte für das halbstaatliche Unternehmen für einen Verlust von 77,5 Millionen US-Dollar, hieß es in der Anklage.

Zudem habe Cunha die Ernennung von Jorge Luiz Zelada als Vorstandsmitglied für internationale Geschäfte von Petrobras unterstützt, der von dieser Position aus die Verteilung von Schmier- und Bestechungsgeldern an öffentliche Funktionsträger organisiert habe. Zelada ist im Rahmen der Ermittlungen im sogenannten Lava-Jato-Fall bereits verurteilt worden. Er hat die Korruption inzwischen gestanden.

Zusätzlich zu der mehrjährigen Haftstrafe verordnete Moro den früheren Abgeordneten zu einer Geldstrafe von 250.000 Reais, etwa 75.000 Euro. Ferner legte der Bundesrichter fest, dass der heute 59-jährige Cunha für das Doppelte seiner Haftzeit, also 30 Jahre und acht Monate, keine öffentlichen Ämter oder leitende Funktionen mehr bekleiden darf. Da es sich um ein Urteil in erster Instanz handelt, kann Cunha die Entscheidung vor einem höheren Gericht anfechten. Für diesen Fall bestimmte der Bundesrichter, dass Cunha bis zum Richterspruch in Haft bleiben müsse.

Vergangenen Donnerstag versuchten Cunhas Anwälte eine Freilassung zu erwirken. Sie begründeten den Antrag damit, ihr Mandant wolle die Möglichkeit bekommen, seine nicht deklarierten, illegalen Vermögen im Ausland in Brasilien anzumelden. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es sei zu erwarten, so die Begründung des Gerichtes, dass Cunha Druck auf De-facto-Präsidenten Michel Temer (PMDB) ausüben wolle, damit dieser für ihn vor Gericht aussage.

Cunha war maßgeblich am Amtsenthebungsverfahren gegen die letzte in Brasilien gewählte Präsidentin Dilma Rousseff verantwortlich. Die Eröffnung des Verfahrens wegen "Verstößen gegen das Haushaltsrecht" hatte Cunha eingeleitet, nachdem Abgeordnete von Rousseffs linksgerichteter Arbeiterpartei (PT) mit ihrer Unterstützung die Untersuchungskommission für die Korruptionsvorwürfe gegen Cunha möglich machten. Vor dieser Kommission gab Cunha an, über keine Vermögen im Ausland zu verfügen. Schweizer Behörden bestätigten jedoch, dass Cunha 2,4 Millionen US-Dollar auf mehreren Konten zuzuordnen sind. Daraufhin entzog ihm Bundesrichter Teori Zavascki im Mai 2016 das Abgeordnetenmandat.

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