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Debatte in Peru um Legalität der Begnadigung von Ex-Präsident Fujimori

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Der Ombudsmann von Peru, Walter Gutiérrez, hält die Begnadigung Fujimoris für unrechtmäßig
Der Ombudsmann von Peru, Walter Gutiérrez, hält die Begnadigung Fujimoris für unrechtmäßig

Lima. In Peru werden verstärkt Diskussionen um die Rechtmäßigkeit der Begnadigung von Ex-Präsident Alberto Fujimori (1990-2000) geführt. So legte die Ombudsstelle einen Bericht vor, in dem sie die Gesetzmäßigkeit der Vorgänge anzweifelt und von Fujimori fordert, sich künftig nicht politisch zu engagieren. Jegliche politische Aktivität wäre mit den Verbrechen verbunden, wegen derer er verurteilt wurde und dies würde die moralische Integrität der Opfer, ihre Verwandten und die Gesellschaft insgesamt schädigen, heißt es zur Begründung.

Der wegen Menschenrechtsverbrechen verurteilte Fujimori war am 24. Dezember vergangenen Jahres von Perus Präsident Pedro Pablo Kuczynski begnadigt worden, nachdem eine medizinische Kommission die Freilassung wegen einer unheilbaren Herzkrankheit empfohlen hatte. Die Begnadigung folgte wenige Tage nach einem Amtsenthebungsverfahren, das Kuczynski nur knapp für sich entscheiden konnte. Sie wird daher als Zugeständnis des Präsidenten an die fujimoristische Partei Fuerza Popular gesehen, die die Mehrheit im Kongress stellt und den Straferlass immer wieder gefordert hatte. National sorgt die Entscheidung des Präsidenten für Proteste und auch international wurde sie scharf kritisiert.

Ombudsmann Walter Gutiérrez führte nun an, dass der Begnadigungsbeschluss nicht die notwendigen legalen Standards erfülle und insbesondere die Begründung unzulänglich sei: "Es wurde kein ausreichender Grund für die Begnadigung angeführt, setzt man die Schwere der Verbrechen und die humanitären Gründe, die ihre Bewilligung begründen würden, ins Verhältnis."

Ähnlich argumentierte der im Fall Pativilca federführende Staatsanwalt Luis Landa beim Nationalen Gerichtshof am vergangenen Freitag: das Vorgehen sei verfassungswidrig gewesen, die minimalen Bedingungen für eine Begnadigung fehlten. Wegen Mordes, Totschlags von sechs Personen und Entführung in der Gemeinde Pativilca forderte Landa 25 Jahre Haft für Fujimori und 21 weitere Angeklagte. Das Urteil des Gerichtshofs soll binnen zwei Wochen gefällt werden.

Der Vorstoß der Ombudsstelle traf auf die Kritik von Fujimoris Anwalt, Miguel Pérez Arroyo: Er überschreite ihre Kompetenzen, zudem sei der Bericht tendenziös und beabsichtige, Druck auf die Richter im Fall Pativilca auszuüben. Perus Justizminister Enrique Mendoza schloss sich an: Die Begnadigung Fujimoris sei "technisch nicht revidierbar". Und weiter: "Mich erstaunt es sehr, dass man eine Aussage treffen kann, ohne die medizinische Beurteilung zu lesen." Die Unterlagen, die der Begnadigung zugrunde liegen, seien bereits auf dem Weg zum Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Gutiérrez bemängelte diesen Umstand: Die Ombudsstelle habe keinen Zugang zu den Unterlagen erhalten, mit denen die Begnadigung begründet worden war. Er forderte das Justizministerium zum wiederholten Mal auf, eine Kopie auszuhändigen. Indes räumte er ein, dass es nicht zum Kompetenzbereich der Ombudsstelle zähle, über die Legalität einer Begnadigung zu urteilen. Der Interamerikanische Gerichtshof werde letztlich darüber urteilen.

Angehörige der Opfer der Massaker von La Cantuta und Barrios Altos, vertreten von Carlos Rivera vom Institut für Rechtsverteidigung, hatten Revision gegen die Begnadigung Fujimoris eingelegt. Am 2. Februar wird der Interamerikanische Gerichtshof entscheiden, ob die Begnadigung rechtens ist.