Nach Urteil in London: Ecuador hält Asyl für Julian Assange aufrecht

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Julian Assange im Fenster der Botschaft von Ecuador im Jahr 2012
Julian Assange im Fenster der Botschaft von Ecuador im Jahr 2012

Quito/London. Die Regierung von Ecuador hat erneut bekräftigt, das Botschaftsasyl für den Mitbegründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, aufrechtzuerhalten. Das Außenamt in Quito reagierte damit am Dienstag auf die Entscheidung eines Gerichts in London, den Haftbefehl gegen den inzwischen 46-jährigen Aktivisten aufrechtzuerhalten. Assange befindet sich seit 2012 in den geschützten Räumen der ecuadorianischen Botschaft in London, um einer Auslieferung an die USA zu entgehen. Dort würde ihm zumindest eine lebenslange Haftstrafe drohen. Führende US-Vertreter hatten in der Vergangenheit sogar die Anwendung der Todesstrafe gegen Assange ins Spiel gebracht.

In dem Kommuniqué des Außenministeriums hieß es nun, die Regierung von Ecuador halte am Botschaftsasyl fest, "solange die Gefahr für das Leben Assanges weiterbesteht". Diese Entscheidung leite sich aus dem Verfassungsauftrag zum Schutz der Menschenrechte und den Verpflichtungen des Landes aus internationalen Verträgen ab. Im Übrigen unterhalte Ecuador "die besten Beziehungen" zu Großbritannien. Man werde sich weiterhin um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

Zugestanden worden war Assange der Schutzstatus vom ehemaligen ecuadorianischen Präsidenten Rafael Correa. Sein Nachfolger Lenín Moreno bürgerte Assange unlängst ein. Pläne, ihn als Diplomaten zu akkreditieren, scheiterten aber am Widerstand Großbritanniens. 

Lange Zeit bestand gegen Assange ein Haftbefehl der schwedischen Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Dieser Haftbefehl wurde im Mai vergangenen Jahres fallengelassen. Mit dem heute verhandelten Antrag wollte die Verteidigung des Internetaktivisten erreichen, dass auch die britische Justiz von der Festnahme ihres Mandanten absieht. Dies lehnte die Richterin jedoch ab: Indem Assange sich 2012 in die Botschaft des südamerikanischen Staates geflüchtet hat, habe er gegen die damaligen Kautionsauflagen verstoßen und damit ein eigenständiges Delikt begangen. Ihm drohe dafür bis zu einem Jahr Haft in Großbritannien. Für Assange ist das heikel, weil die Behörden des engen Verbündeten der USA bisher nicht der Aufforderung nachgekommen sind, eine Auslieferung auszuschließen.