Brasilien / Politik

Brasilien: Oberster Gerichtshof verfügt Haftaufschub für Lula da Silva

lula_da_silva_brasilien_karawane.jpg

Lula da Silva, hier mit einer Anhängerin auf seiner Karawane durch den Süden von Brasilien, gilt als Favorit ür die Präsidentschaftswahlen im Oktober
Lula da Silva, hier mit einer Anhängerin auf seiner Karawane durch den Süden von Brasilien, gilt als Favorit ür die Präsidentschaftswahlen im Oktober

Brasília. Der Oberste Gerichtshof (STF) in Brasilien hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung erlassen, die eine Inhaftierung des ehemaligen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva bis zum 4. April ausschließt. An diesem Tag wird der STF über den Antrag der Verteidigung Lulas entscheiden, ob er bis zur endgültigen Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß bleiben kann. Dem Habeas Corpus wurde nach wochenlangem Druck durch seine Anwälte und Anhänger stattgegeben.

Am kommendem Montag, dem 26. März, soll im Berufungsgericht in Porto Alegre die Entscheidung hinsichtlich der Haftstrafe von zwölf Jahren fallen. Ende Januar hatte das Berufungsgericht ein Urteil aus erster Instanz gegen den früheren brasilianischen Präsidenten bestätigt und eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und einem Monat angeordnet. Mit dem auch international stark kritisierten Urteil hatte das Gericht zudem angeordnet, dass Lula im Falle einer Ablehnung des Revisionsantrages unmittelbar die Haft anzutreten habe. Dem hat der Oberste Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben.

Im Juli 2017 war Lula im Kontext des Korruptionsskandals um den staatlichen Erdölkonzern Petrobras von dem umstrittenen Richter Sergio Moro wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche zunächst zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und von einem politischen motivierten Verfahren gesprochen. Lula, der für die Arbeiterpartei bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Oktober als Kandidat antreten soll, ist der beliebteste Politiker des Landes und liegt bei allen Wahlumfragen weit vorn.

Der Verteidigung Lulas bleibt nach der Entscheidung am Montag noch die Möglichkeit, gegen das Urteil beim STF Rechtsmittel einzulegen.