Deutsche Postbank befolgt freiwillig US-Blockade gegen Kuba

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Die deutsche Ausgabe der Granma Internacional wird vom Verlag 8. Mai herausgegeben
Die deutsche Ausgabe der Granma Internacional wird vom Verlag 8. Mai herausgegeben

Köln/Frankfurt. Die Deutsche Postbank, eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Bank AG, verweigert eine Überweisung auf das Konto der kubanischen Zeitung Granma Internacional. Dies berichtet die Freundschaftsgesellschaft BRD – Kuba e.V. am 6. April in einer Pressemitteilung.

Der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung Junge Welt und die deutschsprachige Ausgabe der Granma Internacional  erscheinen, wollte knapp 9.700 Euro nach Havanna transferieren. Am 28. März weigerte sich die Postbank "aus geschäftspolitischen Gründen", den Betrag zu überweisen. Auf Nachfrage erklärte eine Mitarbeiterin der Postbank, man dürfe "keine Überweisung nach Kuba bearbeiten", dies "wird uns so vorgegeben". Eine offizielle Stellungnahme der Bank liegt bisher nicht vor.

Sowohl die Junge Welt als auch die Granma Internacional sind Medienpartner der Freundschaftsgesellschaft. Damit handle es sich um den dritten Vorfall innerhalb weniger Monate, "bei dem diese älteste Organisation der Kuba-Solidarität direkt oder indirekt von der extraterritorialen Anwendung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba betroffen ist", heißt es in der Pressemitteilung. Die FG BRD-Kuba wurde am 7. September 2017 von der niederländischen ING-Bank und Anfang Oktober 2017 schon einmal von der Postbank sanktioniert: Ein sechsstelliger Betrag für Opfer des Hurrikans Irma konnte nicht auf ein kubanisches Konto überwiesen werden. Das Netzwerk Cuba , dessen Mitglied die Freundschaftsgesellschaft ist, hatte die Spenden gesammelt.

Mit der freiwilligen Ausführung der seit über einem halben Jahrhundert bestehenden US-Blockade Kuba setzt sich die Postbank über die am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates hinweg. Diese legt fest, dass die Regelungen der US-Blockade gegen Kuba "völkerrechtswidrig" und in der EU "illegal" sind.

Von der Bundesregierung fordert die Solidaritätsorganisation deshalb, diese EU-Verordnung endlich zur Grundlage ihrer Politik zu machen. Zwar gestand die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Februar 2015 ein, dass die US-Blockade das Völkerrecht verletzt, bewertet diesen Verstoß gegen die EU-Verordnung aber lediglich als eine "Ordnungswidrigkeit".

Die Verordnung sei aber für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich, so der emeritierte Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, Norman Paech, gegenüber Junge Welt. Das Verhalten der Bundesregierung bezeichnete er als eine "Form der Unterwerfung". Auch sei es in der EU ansässigen Unternehmen verboten, "Forderungen von US-Stellen nachzukommen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen".

Die Freundschaftsgesellschaft BRD – Kuba verurteilt das Verhalten der Banken und fordert darüber hinaus alle europäischen Regierungen auf, das "seit 1. November 2017 gültige EU-Abkommen über Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba nicht durch die unrechtmäßige und aggressive Einflussnahme der USA zu konterkarieren."