Staatsanwalt in Argentinien fordert Haft für Unternehmer wegen Diktaturverbrechen

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Erinnerung an die Opfer der Diktatur: "Park der Erinnerung" in Buenos Aires, Argentinien
Erinnerung an die Opfer der Diktatur: "Park der Erinnerung" in Buenos Aires, Argentinien

Buenos Aires. Der Staatsanwalt der argentinischen Provinz Tucumán, Pablo Camuña, hat die Festnahme von sechs Personen beantragt, die die Zuckerplantage La Fronterita während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983) führten. Der Haftantrag Camuñas liegt inzwischen Bundesrichter Daniel Bejas vor. In dem Dokument beschuldigte Camuña sechs Unternehmer und Geschäftsführer von La Fronterita der Mittäterschaft bei 68 Entführungen von Arbeitern beziehungsweise deren Verwandten und Nachbarn sowie bei der Folter und dem Verschwindenlassen von elf weiteren Menschen.

Die Verantwortlichen von La Fronterita hatten den Streitkräften damals erlaubt, einen Militärstützpunkt auf der Plantage einzurichten. Dieser diente als illegales Gefangenlager. Ein Prozess wegen Menschenrechtsverbrechen, der im letzten Jahr beendet wurde, brachte außerdem zum Vorschein, dass die Unternehmer mit dem Militär kollaborierten: So gaben sie den Militärs Listen mit Namen von Personen, damit diese verhaftet wurden. Außerdem überließen sie dem Militär Lieferwagen des Unternehmens für Entführungen und Verschleppungen.

"Die Interessen der Unternehmer und die des Militärs stimmten miteinander überein", schreibt Camuña in seinem Antrag. Er fügt hinzu, dass "die Militärs die Zuckerarbeiter Tucumáns schwächen wollten, was den Unternehmern aus ökonomischen Gründen entgegenkam". Es erlaubte ihnen, auch der Gewerkschaft der Zuckerplantage La Fronterita ihre Schlagkraft zu nehmen.

Gegenüber der argentinischen Tageszeitung Página12 teilte Camuña außerdem mit, dass die Unternehmer Mittäter bei Verbrechen gegen die Menscheit waren. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte der Jurist, nachdem er hunderte von Zeugenaussagen gehört sowie Dokumente von La Fronterita und öffentliche Protokolle im Rahmen des 2017 beendeten Prozesses geprüft hatte. Eine Antwort des Bundesrichters auf den Haftantrag der Staatsanwaltschaft steht noch aus.