Mexiko-Stadt. Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra'ad Al Hussein, hat die mexikanische Regierung dazu aufgefordert, Maßnahmen gegen die Welle von Fällen des Verschwindenlassens in der Stadt Nuevo Laredo im nordöstlichen Bundesstaat Tamaulipas zu ergreifen. In einer Presseerklärung vom 30. Mai sprach der UN-Funktionär von mindestens 23 verschwundenen Personen in der Grenzstadt zu den USA seit Februar dieses Jahres, fünf davon sollen minderjährig sein. Lokale Aktivisten sprechen für denselben Zeitraum gar von mehr als 40 Verschwundenen.
Laut dem UN-Menschenrechtskommissariat gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Verbrechen von Mitgliedern nationaler Sicherheitsbehörden ausgeführt wurden. Insbesondere Einheiten der mexikanischen Marine werden verdächtigt, in die Taten involviert zu sein. Aufgrund dessen hat die Nationale Menschenrechtskommission am 10. Mai vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von Tamaulipas erlassen. Seitdem verschwanden jedoch bereits drei weitere Personen. In diesem Zusammenhang warf Al Hussein den mexikanischen Behörden vor, trotz zahlreicher Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung nicht effizient zu ermitteln. Dies habe einige Familien dazu gezwungen, selbst nach ihren Angehörigen zu suchen. Dabei wurden bis jetzt schon sechs Leichen von Vermissten gefunden.
"Es ist äußerst besorgniserregend, dass sich diese Fälle einige Monate nach Verabschiedung des neuen Gesetzes zu erzwungenem Verschwindenlassen ereignen", sagte Al Hussein in Genf. "Die Ereignisse in Nuevo Laredo sind ein entscheidender Prüfstein dafür, ob dieses Gesetz für einen wirklichen Wandel steht oder ob das Verschwindenlassen von Personen verbunden mit Straflosigkeit und fehlender Entschädigung der Opfer weitergeht."
Seit Beginn des "Kriegs gegen die Drogen" 2006 sind in Mexiko mehr als 35.000 Menschen verschwunden. Häufig sind staatliche Stellen in die Verbrechen verwickelt. Angehörige werfen dem Staat zudem vor, in den wenigsten Fällen ernsthafte Ermittlungen einzuleiten und eine Kultur der Straflosigkeit zu pflegen.