Kritik an Behörden in Mexiko wegen fehlender Sorgfalt bei Pestiziden

Nach wie vor zu hohe Mengen hochtoxischer Pestizide in der Landwirtschaft verwendet. Viele staatliche Versäumnisse bei der Kontrolle

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In Mexiko werden massiv hochgiftige Pestizide eingesetzt, die staatliche Kontrolle ist unzureichend
In Mexiko werden massiv hochgiftige Pestizide eingesetzt, die staatliche Kontrolle ist unzureichend

Mexiko-Stadt.Die nationale Menschenrechtskommission von Mexiko (CNDH) hat die Ministerien für Umwelt und Naturressourcen und für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, die Kommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken und das Amt für Lebensmittelsicherheit wegen Nichterfüllung der notwendigen Sorgfaltspflichten ermahnt. Die Vermarktung und Nutzung hoch gefährlicher Pestizide müsse eingeschränkt werden.

Dies geht auf die Ende Dezember verabschiedete Empfehlung zurück, die die internationale Umweltorganisation Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) nun verbreitet hat. Die Versäumnisse des mexikanischen Staates, Maßnahmen zur angemessenen Regulierung hochtoxischer Pestizide durchzusetzen, bedeutet laut der Kommission eine Verletzung der Menschenrechte auf Nahrung und Gesundheit, sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt. Die Regierung verletze völkerrechtliche Verträge, die die Regulierung und schrittweise Eliminierung bzw. den Rückruf von Genehmigungen und Informationsverbreitung betreffen.

Hochgefährliche Pestizide sind laut PAN Agrarchemikalien, die für die menschliche Gesundheit, Tiere und Umwelt besonders schädlich sind und schwere oder irreversible Schäden an Gesundheit oder Umwelt verursachen. Das Aktionsnetzwerk zu Pestiziden und Alternativen in Mexiko (Red de Acción sobre Plaguicidas y alternativas en México, Rapam) kritisiert, dass die meisten Präsidentschaftskandidaten 2018 das Problem massiven Pestizideinsatzes in ihren Wahlprogrammen nicht erwähnten – wenngleich zumindest die Partei des neuen Präsidenten Andrés Manuel López Obrador, Bewegung der Nationalen Erneuerung (Morena), die Agrarökologie als Leitbild aufgeführt habe. Rapam hat 2017 in einer Studie dargelegt, wie durch den Einsatz von Pestiziden die Menschenrechte verletzt werden.

Mitte 2017 hatten 43 Personen vor der Kommission Beschwerde wegen der unzureichenden Beschränkung gefährlicher Pestizide eingereicht. Diese äußerte nach eingehender Prüfung, dass der legale Rahmen zur Pestizid-Regulierung die Vermarktung und Nutzung von Pestiziden erlaube, die schwerwiegende Schäden an der Gesundheit der Bevölkerung, der biologischen Vielfalt und der Umwelt verursachen. In Mexiko sei eine hohe Anzahl hochtoxischer Pestizide unbefristet zugelassen, deren Schädlichkeit von internationalen Organisationen wie der UN-Landwirtschaftsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation sowie PAN wissenschaftlich dokumentiert sei. Deren Einsatz sei nach völkerrechtlichen Verträgen verboten, die Mexiko unterzeichnet habe – darunter das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht von 1987, das Rotterdam-Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien von 1998 und das Stockholm-Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe von 2001.

Die CNDH moniert eine Reihe von Versäumnissen. So habe die staatliche Kommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken die Untersuchung möglicher Gefahren und Gesundheitsschäden aus der Umweltverschmutzung durch Pestizide aufgegeben; das Umweltministerium käme seiner Pflicht zur Vorbeugung einer Kontaminierung von Atmosphäre, Gewässern und Böden nicht nach; außerdem hätten das Agrarministerium und das staatliche Amt für Lebensmittelsicherheit die Gesetze nicht in Einklang mit den internationalen Standards gebracht, die die Nutzung mancher chemischer Substanzen beschränken.

Die Menschenrechtskommission hat dem Parlament seine Empfehlung zugestellt, damit es die Pestizid-Gesetzgebung an internationales Recht anpasst und das Übereinkommen 184 über Arbeitsschutz in der Landwirtschaft der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert. Die CNDH empfiehlt den Behörden, die völkerrechtlichen Verträge einzuhalten, Vorschriften für das Verbot bzw. die Beschränkung mancher Substanzen zu erlassen sowie die Durchführungsverordnungen entsprechend internationaler Übereinkommen und Vorgaben internationaler Organisationen zu harmonisieren. Ein neu zu gründendes Komitee aus Regierung, Forschungsinstituten und Nichtregierungsorganisationen solle die negativen Auswirkungen hochtoxischer Pestizide auf die Menschenrechte erforschen.

Vor allem empfahl die CNDH der Kommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken, der Regierung restriktive Maßnahmen für alle chemischen Substanzen aus den Übereinkommen von Rotterdam und Stockholm vorzuschlagen. Von Pestizidvergiftungen betroffene Landarbeiterinnen und Landarbeiter müssten medizinische Betreuung erhalten. Das Umweltministerium solle zudem eine Diagnose der Kontaminierung von Böden und Oberflächengewässern erarbeiten und das Agrarministerium eine Studie zu den Risiken durchführen, die mit dem Pestizideinsatz verbunden sind. Das staatliche Amt für Lebensmittelsicherheit seinerseits müsse die Rückstands-Höchstgrenzen für Pestizide in Lebensmitteln festlegen und die biologische Effektivität von Schädlingsbekämpfungsmitteln dokumentieren.