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Gericht in Peru verlangt die Annullierung von mehr als hundert Bergbaukonzessionen

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Versammlung der indigenen Gemeinschaft Awajún. Sie wehrt sich gemeinsam mit den Wampis erfolgreich gegen Erdöl- und Bergbauprojekte in ihrem Gebiet
Versammlung der indigenen Gemeinschaft Awajún. Sie wehrt sich gemeinsam mit den Wampis erfolgreich gegen Erdöl- und Bergbauprojekte in ihrem Gebiet

Lima. Das Verfassungsgericht des Obersten Gerichtshofs in Peru hat in einem bahnbrechenden Urteil die Annullierung von 111 Bergbaukonzessionen gefordert. Jene Konzessionen würden, so heißt es in der Begründung des Gerichts, das Recht indigener Völker auf vorherige Konsultation verletzen. Zudem stellten sie eine Bedrohung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Rechte dar. Dazu gehören das Recht auf Selbstbestimmung, Territorium, kulturelle und religiöse Identität, Gesundheit und das Recht, in einer gesunden und ausgewogenen Umwelt zu leben.

Geklagt hatte die indigene Nichtregierungsorganisation "Organisation der Grenzgemeinden des Cenepa" (Organización de Comunidades Fronterizas del Cenepa), welche die indigenen Völker der Awajún und Wampis vertritt, auf deren Gebieten die betroffenen Bergbaukonzessionen erteilt wurden. Da beide Völker nicht konsultiert wurden, seien die Konzessionen ungültig.

Das Urteil, das dem Verfassungsanwalt Juan Carlos Ruiz Molleda zufolge ein "wichtiger Schritt nach vorne in den juristischen Auseinandersetzungen ist, um die Rechte indigener Völker in Peru zu verteidigen", stellt klare Forderungen gegenüber dem angeklagten Institut für Geologie, Bergbau und Metall sowie dem Ministerium für Energie und Bergbau auf. Neben der Annullierung der Konzessionen müsse die Politik zukünftig indigene Völker, deren Gebiete von geplanten extraktivistischen Tätigkeiten betroffen sein würden, in jedem Fall vorher befragen und deren Zustimmung einholen. Dies ergibt sich nach geltender Rechtslage sowohl aus Artikel 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als auch aus dem Gesetz 29875, das 2011 von der peruanischen Regierung erlassen wurde.

Das Gericht fordert darüber hinaus, dass das Konsultationsrecht bereits in die Planungs- und Erschließungsphase von Erdöl- respektive Bergbauprojekten mit einfließen müsse.

Javier Mujica, Anwalt der klagenden NGO, machte darauf aufmerksam, dass hier möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen wurde, der zur Annullierung anderer bereits erteilter Bergbaukonzessionen führen könnte: Das Konsultationsrecht, wie es sich aus Art. 169 der ILO ergibt, gilt seit 1995, sodass alle Konzessionen, die seit 1995 ohne vorherige Befragung erteilt worden seien, gerichtlich anfechtbar seien.

Zugleich äußerte Mujica jedoch die Befürchtung, dass das Urteil von der Politik nicht umgesetzt werden könnte. Er verweist auf den Prozess, der über sechs Jahre hinweg durch die Politik künstlich in die Länge gezogen wurde: So musste jede der 111 Konzessionen einzeln vor Gericht gebracht werden. Auch habe das Bergbauministerium durchgesetzt, dass alle Unternehmen, die hiervon betroffen sein könnten, einzeln vor Gericht angehört werden müssten, wodurch sich der Prozess weiter verlängert hatte.