Argentinien / Politik

Regierung von Argentinien wegen Lauschangriffen in der Kritik

Laut UN-Bericht wurden im Jahr 2018 rund 41.000 Telefonlinien abgehört. "Übermäßige Anwendung" von Abhörmaßnahmen und mangelnde Kontrolle

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In Argentinien sind Abhörmaßnahmen die übliche Untersuchungsmethode für jede Art von Vergehen, so der UN-Sonderberichterstatter
In Argentinien sind Abhörmaßnahmen die übliche Untersuchungsmethode für jede Art von Vergehen, so der UN-Sonderberichterstatter

Buenos Aires. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Privatsphäre, Joseph Canatacci, hat in einem Bericht die argentinische Regierung für den Umgang mit der Überwachung von Telefonverbindungen gerügt. Er kritisiert die übermäßige Anwendung von telefonischen Abhörmaßnahmen als übliche Untersuchungsmethode für jede Art von Vergehen, obwohl sie eigentlich ausschließlich für schwere Verbrechen vorgesehen ist. Die Kontrollen zum Schutz der erfassten Information seien zudem schwach, und es gebe keine unabhängige Kontrolle über deren Verwendung. Laut seiner Untersuchung wurden im Jahr 2018 in Argentinien circa 41.000 Telefonlinien abgehört.

Er erwähnte auch ausdrücklich Fälle illegaler Abhörmaßnahmen, unter anderem gegen eine Umweltbewegung, die gegen den Bergbau in Patagonien einsteht und gegen Mitglieder einer indigenen Mapuche-Gemeinde. In letzterem Zusammenhang wurde auch die Familie von Santiago Maldonado abgehört. Der Aktivist kam unter bislang nicht vollständig aufgeklärten Umständen während eines umstrittenen Einsatzes der Gendarmerie gegen Mapuche zu Tode.

Canatacci legt mit seinem Bericht den Finger in eine offene Wunde. In den vergangenen drei Jahren sind immer wieder illegale Telefonmitschnitte an die Öffentlichkeit gelangt. Auslöser sei die Verlegung der Zuständigkeit. Die zuständige Stelle wurde der Staatsanwaltschaft entzogen und dem Obersten Gerichtshof unterstellt, der jedoch die Leitung der Telefonüberwachung an den Bundesnachrichtendienst delegierte.

Zuletzt im Zusammenhang mit der Untersuchung des Richters Ramos Padilla über das illegale Geheimdienstnetz um den inhaftierten Marcelo D'Alessio (Amerika21 berichtete). Die von dieser Untersuchung betroffenen Abgeordneten Elisa Carrió und Paula Olivetto (beide von der Regierungskoalition) stellten vor dem umstrittenen Richter Claudio Bonadío eine Gegenanzeige, in der sie die Untersuchung von Ramos Padilla als Komplott darstellten, organisiert von derzeit in Untersuchungshaft einsitzenden ehemaligen Funktionären der vorherigen Regierung. Dessen Ziel wäre es, den Prozess der Fotokopien der Hefte von Centeno zu Fall zu bringen, bei dem ein Teil der abgehörten Häftlinge angeklagt ist. Als Beweismittel wurden dazu die protokollierten Mitschnitte von Telefongesprächen zwischen Häftlingen und ihren Anwälten und Familienangehörigen geliefert.

Der Anzeige der Abgeordneten hat jedoch mehrere Haken: Erstens sind die gelieferten Beweismittel, die angeblich in einem anonymen Umschlag der Abgeordneten Carrió unter der Tür durchgeschoben wurden, illegal. Zweitens sind von dem Fall D'Alessio auch Richter Bonadío und vor allem der mit ihm zusammenarbeitende Staatsanwalt Stornelli betroffen, der sich bereits zum fünften Mal weigerte, eine Aussage vor Ramos Padilla zu machen. Bonadío hätte also als Betroffener diese Anzeige nicht annehmen dürfen bzw. sie zur Verlosung weiterleiten müssen, was er jedoch nicht tat. Drittens geht aus den Aufnahmen, die inzwischen auch an die Öffentlichkeit gelangten, diese Information gar nicht hervor, obwohl sie, laut den Betroffenen, bearbeitet wurden, um diesen Eindruck zu erwecken.

Die Aufnahmen wurden auch dem Consejo der Magistratura übergeben, dem Überwachungsorgan der Richterschaft, das im Auftrag der Regierung Mauricio Macris gegen Richter Ramos Padilla einen äußerst umstrittenen Amtsenthebungsprozess initiiert hat. Diese angeblichen Beweismittel gegen ihn wurden anfangs auf Anordnung Richter Bonadíos als "Geheimmaterial" dem Rechtsbeistand von Ramos Padilla vorenthalten und erst nach dem Aufschrei der Öffentlichkeit übergeben.

Es stellte sich heraus, dass diese Aufnahmen im Zuge der Untersuchung gegen einen wegen Drogenhandels Beschuldigten aufgenommen wurden, der sich im selben Gefängnis befindet. Dafür wurde jedoch nicht nur das Telefon in dessen Zellenblock abgehört, sondern das aller vier Blöcke - und somit die privaten Gespräche von hunderten von Häftlingen. Laut Gesetz hätte alles, was nicht direkt mit dem Fall zu tun hätte, sofort gelöscht werden müssen. Das geschah offensichtlich nicht.

Inzwischen setzte ein massiver Protest der Anwälte ein, die einzeln oder über ihre Berufsverbände gegen diesen Bruch der elementarsten Rechte ihrer Mandanten vorgehen. Sie fordern vom Obersten Gerichtshof eine Erklärung und ein Eingreifen.

Die Regierung zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt und versucht die Mitschnitte weiterhin auch in anderen Verfahren einzusetzen. So verlangte die Behörde zur Finanzüberwachung, abhängig vom Wirtschaftsministerium, die Aufnahmen im Prozess um Geldwäsche gegen den Unternehmer Lázaro Báez zu verwenden, der wegen Mangels an Beweisen zu scheitern droht und in den bisher vergeblich versucht wurde, Ex-Präsidentin Cristina Kirchner zu verwickeln.