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Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba: Französische Großbank Société Générale verklagt

Enkel der Besitzer von verstaatlichter Banco Nuñez verklagen französische Société Générale wegen Verstößen gegen US-Blockade

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Im Edificio Lonja del Comercio in Kubas Hauptstadt Havanna hat die franzöische Bank Société Générale seit 1996 eine Zweigstelle
Im Edificio Lonja del Comercio in Kubas Hauptstadt Havanna hat die franzöische Bank Société Générale seit 1996 eine Zweigstelle

Washington/Havanna/Dublin. In den USA ist eine Klage gegen die französische Bank Société Générale S.A. (SocGen) eingereicht worden. Diese Klage nach Titel III des Helms-Burton-Gesetzes gegen Kuba ist möglich geworden, nachdem US-Präsident Donald Trump jenen Gesetzesteil nun nicht mehr aussetzte, wie dies alle seine Vorgänger taten.

Nach Informationen der juristischen US-Nachrichtenseite Law360 erklärten Erben einer 1960 von der kubanischen Regierung verstaatlichten Bank vor einem Bundesgericht in Miami, Florida, dass die französische Finanzinstitution die US-Blockade gegen Kuba verletzte. Die Beschwerde wurde von 14 Enkeln von Carlos und Pura Nuñez eingereicht, die einst die Banco Nuñez besaßen, die Teil der Nationalbank von Kuba wurde. Die Kläger behaupten, dass die SocGen durch ihre Handelsbeziehungen mit dem verstaatlichten Eigentum diesen Titel III des Helms-Burton-Gesetzes verletzt habe. Sie fordern von der französischen Bank eine Zahlung von rund 792 Millionen US-Dollar, weil sie von 2000 bis 2010 Transaktionen für die Nationalbank von Kuba abwickelte.

Die Société Générale S.A. hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Strafen in Milliardenhöhe an verschiedene US-Behörden wegen Verstößen gegen Embargos oder Sanktionen der USA bezahlt.

Zahlreiche Stimmen innerhalb und außerhalb der USA haben diese Maßnahme zur Verschärfung der Wirtschaftsblockade verurteilt, darunter auch die Europäische Union und Kanada.

Ein Abgeordneter der Nationalversammlung Kubas beschrieb kürzlich die destruktiven Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der Abgeordnete Julio García wies vor allem auf die Verhinderung von Öllieferungen hin, von der zahlreiche Wirtschaftsbranchen getroffen würden. Daher würden die Produktion sowie das Angebot von teilweise lebenswichtigen Dienstleistungen im Land beeinträchtigt. Nach Ansicht Garcías haben die unilateralen und gegen Drittländer gerichteten Verbote (Extraterritorialität) dieses Gesetzes dazu geführt, dass "nicht wenige Länder und Unternehmen sich entschieden haben, die Beziehungen nach jahrelanger Arbeit mit Kuba abzubrechen oder nicht weiter auszubauen".

Auch in der internationalen Solidaritätsbewegung mit Kuba und einzelnen Parlamenten gibt es eine klare Ablehnung und Verurteilung der US-Blockade. So sprach sich in der vergangenen Woche auch das irische Parlament gegen das Helms-Burton-Gesetz aus. Der Abgeordnete Thomas Pringle, Koordinator der irisch-kubanischen Parlamentariergruppe und Verfasser der Resolution, sagte: "Dies ist ein eklatanter Akt des US-Wirtschaftsmobbing gegen ein kleines Land, das von seinem dominanten Nachbarn unnötig schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten erlitten hat. Die USA handeln wieder einmal extraterritorial, was in der Tat gegen das Völkerrecht, die WTO-Rechte und das EU-Anti-Blockade-Statut verstößt."