Brasilien: Polizei untersagt Lula Teilnahme an Beerdigung seines Bruders

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Lula darf nicht an der Beerdigung seines Bruders teilnehmen
Gemäß Artikel 120 des brasilianischen Gesetzes über die strafrechtliche Durchsetzung (LEP) hat Lula das Recht, an der Totenwache seines Bruders teilzunehmen.

São Bernardo do Campo. Die brasilianische Bundespolizei verweigerte dem früheren Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva an der Totenwache und Beerdigung seines älteren Bruders Genival Inácio da Silva teilzunehmen. Er starb am 29. Januar im Alter von 79 Jahren an Lungenkrebs in São Paulo .

Die Bundespolizei begründete ihre Entscheidung damit, sie verfüge nicht über ausreichend Polizeibeamte, um die Sicherheit Lulas und ihrer Beamten zu garantieren. In Anbetracht der in sozialen Netzwerken veröffentlichten Aufrufe zu Demonstranten und zur Teilnahme an der Trauerfeier hätte ein zu hohes Risiko bestanden. Der Schutz aller Beteiligten hätte nicht garantiert werden können. Zudem seien nicht ausreichend Hubschrauber für den Transport Lulas nach São Paulo verfügbar gewesen, da alle Hubschrauber an der Rettung der Opfer des Dammbruchs in Brumadinho beteiligt gewesen seien.

Lula wurde im Juli 2018 im Rahmen der juristischen Operation Lava Jato - trotz dünner Beweislage - wegen passiver Korruption und Geldwäsche zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Der ehemalige Chef der Arbeiterpartei (PT) ist in der Vollzugsanstalt in São Bernardo do Campo im Bundesstaat São Paulo inhaftiert.

Artikel 120 des Gesetzes über die strafrechtliche Vollstreckung (Ley de Ejecución Penal-LEP) garantiert jedoch Personen in einem geschlossenen Vollzug das Recht, im Todesfall oder bei schwerer Erkrankung des Ehepartners, von Angehörigen, Nachkommen oder Geschwistern die Vollstreckungsanstalt zu verlassen.

Auf Antrag der Anwälte Lulas beim Obersten Bundesgericht des Landes (STF) autorisierte der Präsident des STF, Dias Toffoli, dem ehemaligen Präsidenten das Gefängnis zu verlassen, um an der Trauerfeier teilzunehmen. Diese Entscheidung kam allerdings so spät, sodass Lula sich dagegen entschieden habe, nach São Bernardo zu fahren.

Toffolis Entscheidung zufolge dürften die von der Polizei befürchteten eventuellen Demonstrationen das Recht Lulas "nicht oder zumindest nur teilweise" einschränken. Der Präsident des Obersten Gerichts erklärte, es sei die Aufgabe der Justizbehörden, die Sicherheit von Inhaftierten zu gewährleisten. "Die Hilfeleistung für den Gefangenen ist eine unbestreitbare Pflicht des Staates", betonte er mit Bezug auf den Artikel 10 des Gesetzes 7.210 / 84.

Dies ist nicht die erste Einschränkung von Grundrechten, mit denen Lula konfrontiert ist. Zuvor wurde verhindert, Besuche im Gefängnis zu empfangen und Interviews zu geben.