Notruf aus Gefängnissen in Kolumbien wegen Corona

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"Abstandhalten"? Geht wohl kaum in den kolumbianischen Gefängnissen
"Abstandhalten"? Geht wohl kaum in den kolumbianischen Gefängnissen

Bogotá. In vielen Gefängnissen in Lateinamerika finden seit Ausbruch der Covid-19 immer wieder Protestaktionen statt. Seit Beginn der weltweiten Krise aufgrund des Coronavirus empfehlen die Vereinten Nationen: "Die Behörden sollten Personen, die besonders anfällig für Covid-19 sind, freilassen. Mehr denn je sollten die Regierungen jetzt zudem alle Gefangenen freilassen, die ohne ausreichende Rechtsgrundlagen inhaftiert sind, einschließlich politischer Gefangener und Personen, die wegen der Äußerung kritischer Ideen oder abweichender Meinungen inhaftiert sind."

Die Nationale Gefängnisbewegung (Movimiento Nacional Carcelario, MNC) in Kolumbien hat einen internationalen Notruf gestartet. Damit fordern die Gefangenen und ihre Angehörigen sowie Unterstützergruppen sofortige Maßnahmen zum Schutz des Lebens der Insassen in den Justizvollzugsanstalten. Zuletzt am 14. März gab es in Kolumbien landesweit Lärmproteste (Cacerolazos). Seit mehreren Tagen befinden sich einige Gefangene im Hungerstreik, darunter haben sich manche den Mund zugenäht. Mit diesen drastischen Protestformen hoffen sie, auch internationale Aufmerksamkeit für ihre Lage zu bekommen. Die dramatische Situation in den Gefängnissen hat bereits zwei bestätigte Covid-19-Todesfälle unter den Gefangenen gefordert und möglicherweise sind in einigen Haftanstalten mehr als 100 Personen erkrankt. Trotzdem gibt es keine medizinische Versorgung und die Regierung hat bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen.

Um das Leben der 124.188 Personen in Gefangenschaft zu gewährleisten, fordert das MNC zum einen die Freilassung von schwangeren und stillenden Frauen, Gewerkschaftern, alten Menschen, chronisch und unheilbar Kranken und körperlich Beeinträchtigten sowie für diejenigen, die drei Fünftel ihrer Strafe verbüßt haben. Zudem verlangt das MNC sichere Bedingungen innerhalb der Gefängnisse für die verbleibenden Insassen. Dazu gehören Gesundheitsbrigaden, die Bereitstellung der notwendigen Utensilien zur Körperpflege, Mundschutz, Desinfektionsgel, Waschmittel, Handschuhe. Auch Räume für die Quarantäne müssten eingerichtet werden, in denen die erforderliche medizinische Versorgung gewährleistet werden kann.

In den kolumbianischen Gefängnissen gibt es eine Überbelegung von 54 Prozent. In mehreren Hochsicherheitsgefängnissen kommen die Insassen nicht ans Tageslicht, der Zugang zu Trinkwasser ist sehr begrenzt, es gibt nur zwei Pflegekräfte pro 9.000 Gefangene. Ärzte haben nur von Montag bis Freitag Zugang und verfügen nicht über genug Medikamente für alle Inhaftierten. Jede Person bekommt nur drei Sets zur persönlichen Hygiene im Jahr, die lediglich eine Seife enthalten.

Am 21. März hat die MNC eine friedliche landesweite Protestaktion durchgeführt, auf die die Nationale Behörde der Vollzugsanstalten (INPEC) mit dem exzessiven Einsatz von Waffen reagierte. In La Modelo in Bogotá wurden dabei 23 Gefangene getötet, mehr als 80 verletzt und zwei werden bis heute vermisst. In verschiedenen Gefängnissen gab es daraufhin Berichte über den Entzug der Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung, Einzelhaft und unverhältnismäßige Durchsuchungen der Zellen. Häftlinge mussten sich nackt ausziehen und wurden auf die Flure gezerrt und dort geschlagen. Darüber hinaus gab es Verlegungen von Personen, die von der INPEC als "Anstifter" der Proteste identifiziert wurden, ohne die Familien und Anwälte darüber zu informieren.

Die Regierung von Präsident Iván Duque kündigte bereits am 22. März 2020 die Ausrufung eines Gefängnisnotstands an, nachdem der INPEC den Notstand erklärt hatte. Jedoch sind bereits mehr als drei Wochen verstrichen und der Beschluss noch nicht rechtskräftig erlassen worden. Laut Medienberichten hat die Regierung am 14. April den Erlass 546 autorisiert, mit dem rund 4.000 Gefangene entlassen werden sollen. Mit Inkrafttreten wird Insassen über 60 Jahre, Schwangeren, Personen mit weniger als fünf Jahren Strafe und Müttern mit Kindern unter drei Jahren für sechs Monate eine Aussetzung der Haft gewährt.

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