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Erneut US-Ansprüche gegen Kuba gescheitert

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Die Klage nach dem Helms-Burton-Gesetz gegen Carnival Corporation, einen der weltgrößten Kreuzfahrtveranstalter, wurde abgewiesen
Die Klage nach dem Helms-Burton-Gesetz gegen Carnival Corporation, einen der weltgrößten Kreuzfahrtveranstalter, wurde abgewiesen

Miami/Havanna. Ein US-Bundesrichter in Miami hat eine auf Titel III des weltweit umstrittenen Helms-Burton-Gesetzes gestützte Klage gegen Carnival Corporation abgewiesen. Das Unternehmen gehört zu den weltgrößten Kreuzfahrtveranstaltern und hat auch Kuba als Reiseziel.

Der Titel III des Helms-Burton-Gesetzes von 1996, auch Libertad-Gesetz genannt, ermöglicht es US-Bürgern, vor Bundesgerichten eine Entschädigung von jedem Unternehmen ‒ ob US-amerikanisch oder ausländisch ‒ zu fordern, das von der Nutzung konfiszierten Eigentums auf dem Inselstaat profitiert hat. Jener Gesetzesteil wurde von früheren US-Präsidenten ausgesetzt, weil er selbst von Partnerländern moniert wurde, doch Präsident Donald Trump erlaubte vor einem Jahr das Klagerecht.

Die Klage wurde im vergangenen Jahr von Javier Garcia Bengochea eingereicht und verlangte eine Entschädigung mit der Begründung, dass der Kläger über gewerbliche Eigentumsrechte an dem seit 2016 von Carnival genutzten Ufergrundstück im Hafen von Santiago de Cuba verfüge. Der Bundesrichter James Lawrence King kam nun jedoch zu dem Schluss, dass eine Forderung im Helms-Burton-Gesetz Klagen von US-Bürgern ausschließt, die Ansprüche auf konfiszierten Besitz nach dem 12. März 1996, als Präsident Bill Clinton das Gesetz unterzeichnete, geerbt hatten. Die Übertragung aller Besitztümer an Garcia-Bengochea per Testament geschah nach jenem Termin.

Das Libertad-Gesetz legt fest, dass "ein Staatsangehöriger der USA vor diesem Datum keine Klage gemäß diesem Abschnitt über einen Anspruch auf das konfiszierte Eigentum erheben kann, es sei denn, dieser Staatsangehörige erwirbt das Eigentum an dem Anspruch".

Andere US-Richter haben bereits ähnliche Klagen unter anderem gegen MSC Cruises S.A. und Norwegian Cruise abgewiesen, die sich ebenfalls auf Titel III des Helms-Burton beriefen. Das Gesetz ist allgemein so umstritten, weil es den freien Handel unilateral und schwer beeinträchtigt sowie unzählige extraterritoriale Negativeffekte nicht nur gegen Kuba mit sich bringt, sondern auch die US-Bevölkerung und Dritte schädigt.

Richter King berief sich auch auf ein früheres Urteil des US-Bezirksrichters Robert N. Scola vor dem Bundesgericht in Miami, der eine Klage gegen Amazon abgewiesen hatte. Der Kläger hatte behauptet, Amazon habe Kohle von Marabu-Bäumen verkauft, die auf dem kubanischen Land wuchsen, das er von seinem Großvater geerbt hatte.

Die revolutionäre Regierung Kubas enteignete das Land 1959, und die angebotenen Entschädigungen wurden von den USA kategorisch abgelehnt, während sie von anderen betroffenen Staaten akzeptiert wurden.