Brasília/Den Haag. Gewerkschaften aus dem Gesundheitssektor in Brasilien und Vertreter sozialer Bewegungen haben gegen den brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht.
Der Gewerkschaftsverband UNISaúde, der mehr als eine Million Angehörige des Gesundheitswesens vertritt, beschuldigt Bolsonaro, "gravierende und tödliche Fehler" im Umgang mit der Covid-19-Pandemie gemacht zu haben, und wirft ihm Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit vor. Es gebe Indizien hierfür, da seine Regierung der Pandemie "mit fahrlässigen und unverantwortlichen Maßnahmen entgegengetreten ist, die zu den mehr als 80.000 Toten durch die Krankheit beigetragen haben“, so UNISaúde.
Eine Klage wegen Völkermord an der indigenen Bevölkerung in Brasilien ist bereits beim Gerichtshof in Den Haag eingegangen, da Bolsonaro sich geweigert hatte, Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten in seinem Land zu ergreifen.
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Nach den USA ist Brasilien weltweit am zweitstärksten von der Corona-Pandemie betroffen. Über 2,5 Millionen Menschen haben sich mit dem Virus infiziert, mehr als 90.383 Brasilianer starben an den Folgen der Viruskrankheit (Stand: 30. Juli). Darunter sind knapp 300 Krankenschwestern und -pfleger, die sich während der Arbeit angesteckt haben, und rund 200 Ärzte, wie die internationale Gewerkschaftsföderation UNI Global Union informiert. Im ganzen Land fehlten 18.000 Krankenhausbetten.
Bolsonaro wird vorgeworfen, die Pandemie von Anfang an als "kleine Grippe" verharmlost zu haben. Er verweigerte sich gegenüber Corona-Maßnahmen. Öffentlichkeitswirksam hielt er sich nicht an Corona-Regeln, indem er ohne Schutzmaske eine Demonstration besuchte und sich im Kreise seiner Anhänger fotografieren ließ. Bei Bolsonaro selbst wurde das Virus am 7. Juli festgestellt. Nach seinen Angaben sei die Krankheit "milde" verlaufen. Es wird befürchtet, dass er diese Tatsache politisch ausschlachtet.
Rund 800 Klagen gehen jedes Jahr beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein. Dieser entscheidet dann darüber, ob ein formelles Gerichtsverfahren eröffnet wird.