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Kuba legalisiert den "Garagenhandel"

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Auf privaten Flohmärkten ist jetzt  der An- und Verkauf von Haushaltsgegenständen und anderen Konsumgütern möglich
Auf privaten Flohmärkten ist jetzt der An- und Verkauf von Haushaltsgegenständen und anderen Konsumgütern möglich

Havanna. Mit einem neuen Gesetzt ist in Kuba der An- und Verkauf von Haushaltsgegenständen und anderen Konsumgütern für Privatpersonen erleichtert worden. Im Rahmen des sogenannten "Garagenhandels", vergleichbar mit hiesigen Flohmärkten, kann demnächst auch ohne eigene Lizenz für das Privatgewerbe aus Wohnungsportalen, Garagen und in Parks mit Waren gehandelt werden. Damit wird ein Teil des Schwarzmarkts de facto legalisiert.

Die Maßnahme soll "die Verkaufsmöglichkeiten flexibler gestalten und den Handel näher an die Stadtviertel bringen", heißt es in dem Gesetz. Bisher waren solche Garagenverkäufe nur in einzelnen Gemeinden gestattet, jetzt dürfen sie im ganzen Land stattfinden. Voraussetzung ist eine Genehmigung der Gemeinde, die maximal 50 Pesos (rund zwei Euro) kosten darf. Die Verkaufstage müssen vorher definiert werden, können jedoch gebündelt bis zu einem Jahr im Voraus beantragt werden. Nicht erlaubt ist der Verkauf von Lebensmitteln, Tierhäuten, Edelhölzern sowie größerer Chargen an Neuwaren aus dem Ausland oder von staatlichen Fabriken.

Mit dem Schritt soll angesichts der extrem angespannten Wirtschaftslage die Versorgung vor Ort verbessert werden, zugleich entsteht mehr Rechtssicherheit für die involvierten Akteure. Bislang findet der von den Behörden weitgehend geduldete Schwarzmarkt vor allem mittels WhatsApp- oder Telegrammgruppen statt, wo Lebensmittel und andere Konsumgüter ausgetauscht werden. Die Garagenverkäufe dürfen jetzt in den sozialen Medien sowie mit Aushängen beworben werden.

In weiteren Gesetzen wurde die Bezahlung von größeren Einzelanschaffungen (über 2.500 Pesos, rund 100 Euro) in staatlichen Geschäften per Ratenzahlung ermöglicht und Autos der "Marke Eigenbau" dürfen eine Straßenzulassung erhalten.

Der staatliche Telefonversorger Etecsa bietet seinen Kunden eine "Kompensation" von einem Gigabyte Mobildaten bzw. 10 Surfstunden für Hausanschlüsse in Folge der zeitweisen Abschaltung des Internets an.