Chile: Verfassungskonvent sanktioniert Mitglieder, die Verbrechen der Diktatur leugnen

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Demonstrierende in Santiago de Chile halten Bilder der Mordopfer der Diktatur hoch
Demonstrierende in Santiago de Chile halten Bilder der Mordopfer der Diktatur hoch

Santiago. Wer als gewähltes Mitglied der verfassunggebenden Versammlung in Chile Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet (1973–1990) oder während des sozialen Aufstands seit Oktober 2019 leugnet, soll bestraft werden. Dafür stimmte letzte Woche die Ethikkommission des Verfassungskonvents.

Sanktioniert wird "jedes Tun oder Unterlassen, das die Verbrechen gegen die Menschheit in der Militärdiktatur im Zeitraum vom 11. September 1973 bis zum 10. März 1990 […] sowie die geschehenen Menschenrechtsverletzungen im Kontext des sozialen Aufstands seit Oktober 2019 rechtfertigt, leugnet, verharmlost, glorifiziert oder entschuldigt". Zudem solle auch jedes Tun oder Unterlassen geahndet werden, das die Gräueltaten und den kulturellen Genozid an den indigenen Völker und Afro-Gemeinden in Chile relativiert oder leugnet.

Nach Angaben von Radio Cooperativa hat die Ethikkommission noch keine mögliche Strafe für dieses Vergehen festgesetzt.

Die Konventsabgeordnete der rechten Regierungspartei Chile Vamos (Auf geht's Chile), Marcela Cubillos, sagte in ihren sozialen Medien-Accounts dazu: "Einige handeln in ihrem totalitären Eifer zur Neugründung (Chiles), als ob sie schon die neue Verfassung geschrieben hätten und sie angenommen worden wäre. Die Meinung irgendeiner Kommission steht nicht über den (geltenden) Verfassungsrechten."

Dazu befragt äußerte der Regierungssprecher, Jaime Belollio: "Niemals dürfe man Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen […]. Es kann nicht gesagt werden, es gäbe böse und gute Diktaturen."

Es ist nicht das erste Mal, dass in Chile über die Möglichkeit diskutiert wird, das Leugnen der in der Militärdiktatur begangenen Verbrechen gegen die Menschheit unter Strafe zu stellen. Schon im September 2020 stimmte das Abgeordnetenhaus mit 75 Ja-, 66 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen für ein solches Gesetz und machte so den Weg für eine Abstimmung im Senat frei. Dessen Entscheidung steht bislang noch aus.