Argentinien / Politik

Argentinien: Freispruch für Ex-Präsidentin Kirchner in Geldwäscheprozess

Verfahren gegen Cristina Fernández de Kirchner und ihre Familie wird eingestellt. Anklage wegen Geldwäsche war offenbar politisch konstruiert

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Ex-Präsidentin Christina Fernández de Kirchner
Ex-Präsidentin Christina Fernández de Kirchner

Buenos Aires. Das 5. Bundesgericht hat Cristina Fernández de Kirchner sowie die Mitangeklagten in dem Prozess wegen Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Politikerin der Peronistischen Partei und Witwe ihres direkten Amtsvorgängers Néstor Kirchner war von 2007 bis 2015 Präsidentin Argentiniens.

Das Verfahren ist bekannt unter den Namen Hotesur/Los Sauces (nach zwei Liegenschaftsunternehmen, die der Familie Kirchner gehören). Es wurde eingestellt, da laut den Richtern keine Straftat festgestellt werden konnte.

Laut der Anklage soll die Familie Kirchner von Unternehmern Gelder in Form von Scheinbuchungen und Scheinmieten in mehreren Hotels und Immobilien der Familienfirma im Gegenzug für die Zuschanzung von Aufträgen der öffentlichen Hand erhalten haben. Zu den Unternehmern zählen Lazaro Baez, Cristobal Lopez und Fabian de Souza.

Das Verfahren hatte jedoch von Anfang an skandalöse Züge und gilt als Paradebeispiel des Lawfare, also die juristische Verfolgung von Kritikern durch den Staat. Es wurde derselbe Mechanismus angewendet wie in anderen Fällen: Journalisten, zumeist aus den Medienkonglomeraten Clarin und La Nación, veröffentlichten angebliche Straftaten und Politiker stellten daraufhin Anzeige bei gleichgesinnten Staatsanwälten oder Richtern. Diese ordneten Untersuchungen an, die wiederum von den Medien als Beweis ihrer früheren Berichte aufgegriffen wurden.

Das Ziel war dabei nicht unbedingt eine Verurteilung, sondern die Betroffenen in ihrer politischen Aktivität zu behindern, ihren Ruf zu zerstören und sie mit jahrelangen Prozessen zu beschäftigen. Dazu kommt die finanzielle Belastung.

Der Fall Hotesur wurde anfangs von dem umstrittenen Richter Claudio Bonadío geleitet. Aufgrund offensichtlicher Befangenheit wurde er ihm jedoch entzogen. Er eröffnete kurzerhand ein zweites Verfahren (Los Sauces) mit demselben Sachverhalt. Nach dem Ende der Instruktionsphase wurden beide Verfahren zusammengeführt.

In die Anklage zur Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden auch die beiden Kinder der Kirchners aufgenommen, obwohl die Tochter zum Zeitpunkt der vermeintlichen Taten erst zwölf Jahre alt war. Cristina Kirchner genoss ab 2017 Immunität als Senatorin, andere Mitangeklagte jedoch nicht. Es gingen immer wieder Gerüchte um, ihre Tochter Florencia solle festgenommen werden. Sie erkrankte aufgrund des Drucks von Medien und Justiz an Depressionen.

Die umfangreichen Untersuchungen und die jahrelange Intervention in die Familienfirmen der Kirchners, die dadurch fast pleite gingen, deckten jedoch keine Straftaten auf. Die Mieten entsprachen marktüblichen Preisen, die Bezahlung erfolgte per Überweisung, und die mehr als 40 Durchsuchungen vor Ort zeigten, dass die Objekte genutzt wurden und es sich nicht um Scheinvermietungen handelte.

Zudem muss bei einer Anklage wegen Geldwäsche auch das Vergehen bewiesen werden, aus dem das illegale Geld stammen soll. Das derzeit noch laufende Verfahren um die öffentlichen Aufträge in der Provinz Santa Cruz, aus denen angeblich die Gelder stammen sollten, hat bis heute ebenfalls keine Straftaten zu Tage gebracht. Mutmaßlich wird es aus politischen Gründen in die Länge gezogen.