US Richterin verurteilt Kreuzschifffahrtsunternehmen wegen Kuba-Blockade

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Auch das Unternehmen Royal Caribbean muss sich wegen "Menschenhandels" verantworten
Auch das Unternehmen Royal Caribbean muss sich wegen "Menschenhandels" verantworten

Miami. In einem wichtigen Rechtsstreit hat dieser Tage eine US-Richterin in Miami geurteilt, dass vier große Kreuzfahrtunternehmen mit Verbindungen nach Südflorida gegen US-Blockadegesetze gegenüber Kuba verstoßen und "verbotenen Tourismus" und "Menschenhandel" betrieben hätten. Sie hätten Passagiere nach Kuba befördert und von der Nutzung von Hafenanlagen in Havanna profitiert, die von der Regierung unter Fidel Castro 1960 beschlagnahmt worden waren. "Durch die Nutzung des Terminals und eines seiner Piers auf verschiedene Weise haben Carnival, MSC SA, Royal Caribbean und Norwegian Menschenhandel betrieben", so die US-Bezirksrichterin Beth Bloom.

Diese Entscheidung wird als folgenschwer eingeschätzt, da sie sich auf ähnliche Klagen auswirken könnte, die mit dem US-Verbot von Kuba-Tourismus zusammenhängen. Grundlage dafür ist das Helms-Burton-Gesetz von 1996, das es als "geschädigt" eingestuften früheren Eigentümern von Besitz in Kuba ermöglicht, heute noch Unternehmen zu verklagen, die damit später kommerzielle Tätigkeiten ausübten oder in irgendeiner Weise von den damals beschlagnahmten Immobilien profitierten. Dieser Teil des Gesetzes, der sogenannte "Title III", war von allen US-Präsidenten ausgesetzt, allerdings von Donald Trump anwendbar gemacht worden. Daher sind mehrere Klagen anhängig.

In dem Zeitungsbeitrag aus Miami wird fälschlicherweise nicht informiert, dass die USA bei den Verstaatlichungen in Kuba vor sechs Jahrzehnten das einzige Land war, das Entschädigungszahlungen ablehnte. Und nun wurde der Klage von Havana Docks, dem ersten als "Geschädigten" geltenden US-Unternehmen, von der Richterin zugestimmt und deren Argumentation übernommen. "Havana Docks ist mit dem Urteil zufrieden und freut sich auf den Prozess über den Schadenersatz", hieß es aus dem Unternehmen. Der Fall wird nun vor einem Geschworenengericht verhandelt, das im Mai über den von den Kreuzfahrtgesellschaften zu zahlenden Schadenersatz entscheiden wird. Das Helms-Burton-Gesetz enthält mehrere Formeln zur Berechnung des den Reedern "geschuldeten Geldes". Eines der Kreuzfahrtunternehmen hat zu einem früheren Zeitpunkt eine Strafe in Höhe von mehr als 600 Millionen Dollar erwartet.

In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass die vier angeklagten Kreuzfahrtgesellschaften Teile des Hafens von Havanna, für die Havana Docs eine Konzession besaß, zwischen 2015 und 2019 für nicht genehmigten Kreuzfahrttourismus nutzten und kubanischen regierungsnahen Institutionen für "touristische Dienstleistungen" 138 Millionen Dollar zahlten. Touristische Aktivitäten seien zu jeder Zeit gesetzlich und durch die vom US-Finanzministerium verwalteten Vorschriften zur Kontrolle kubanischer Vermögenswerte verboten.

Die Vorsitzende des deutschen Netzwerk Cuba, Angelika Becker, meint dazu: "Dieses jüngste Urteil aus Miami ist übergriffig und treibt die extraterritorialen, gegen Drittstaaten gerichtete US-Blockadepolitik gegen Kuba auf die Spitze. Bundesregierung und EU müssen endlich auf ein Ende dieser imperialen Politik der US-Regierung drängen – und nicht nur mit Worten, sondern endlich mit Taten, wie es unsere und internationale Gesetze fordern."