Guatemala / Politik

Guatemala: Verfassungsgericht schließt linkes Kandidatenduo von Präsidentschaftswahlen aus

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Ausschluss vom Verfassungsgericht bestätigt: Thelma Cabrera und Jordán Rodas, das Kandidatenduo der MLP
Ausschluss vom Verfassungsgericht bestätigt: Thelma Cabrera und Jordán Rodas, das Kandidatenduo der MLP

Guatemala-Stadt. Das Verfassungsgericht von Guatemala (CC) hat mitgeteilt, dass Thelma Cabrera und Jordán Rodas nicht zur Präsidentschaftswahl zugelassen werden.

"Das Plenum der Richter hat über die Berufung der politischen Partei Movimiento para la Liberación de los Pueblos (MLP), vertreten durch ihren Generalsekretär Cirilo Pérez Ordóñez, gegen das Oberste Wahlgericht in der Rechtssache 2075-2023 entschieden. Diesbezüglich teilt das Gericht mit, dass es ein Urteil erlassen hat, mit dem es die Berufung einstimmig für unbegründet erklärt und folglich die Ablehnung der Verfassungsklage bestätigt hat", so das CC am Dienstag.

Nach Bekanntwerden der Entscheidung äußerte sich Rodas in einem in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Video. Das Gericht habe damit "das Menschenrecht, Thelma Cabrera und Jordán Rodas zu wählen, und das Recht der guatemaltekischen Bevölkerung, frei zu wählen, außer Kraft gesetzt. Der seit Monaten angeprangerte Wahlbetrug wird verfestigt. Zweifellos ist viel Geld in diesen Beschluss geflossen." Das Urteil sei ein weiteres Zeichen dafür, "wie kooptiert das Justizsystem ist. Wir haben es mit einem Narkostaat zu tun, den wir auf nationaler und internationaler Ebene anprangern müssen", so Rodas.

"Nichts überrascht uns und niemand wird uns aufhalten. Das CC bestätigt, dass Guatemala vom Pakt der Korrupten vereinnahmt ist. Lasst uns den Kongress und die Gemeinderegierungen mit Würde füllen", postete Thelma Cabrera. Sie hatte bereits angekündigt, dass sich die MLP im Fall des Ausschlusses auf die zeitgleich stattfindenden Parlaments- und Lokalwahlen konzentrieren werde.

Das Kriterium des Bürgerregisters und des Wahlgerichts (TSE) für die Nicht-Zulassung von Rodas, der sich um das Amt des Vizepräsidenten bewarb, war, dass er kein gültiges "Finiquito" besaß. Dieses Dokument bescheint Staatsangestellten den korrekten Umgang mit öffentlichen Mitteln und ist eine der Voraussetzungen für die Kandidatur zu einem gewählten Amt. Dem hatten Rodas' Anwälte widersprochen, das Finiquito sei "authentisch und gültig" und auf der Website des "Contraloria Central de Cuentas" seit dem 22.12.2022 aufgeführt.

Das TSE verwies zudem darauf, dass gegen Rodas eine Anzeige aus seiner Funktion als Menschenrechtsobmann vorliege. Der derzeitige Ombudsmann, José Alejandro Córdova, hatte ihn wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Abfindungszahlung nach seinem Ausscheiden aus dem Amt angezeigt. Dies geschah wenige Tage nach der Bekanntgabe von Rodas' Nominierung als Vizepräsidentschaftskandidat.

Angesichts der Ablehnung des TSE legte die MLP Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, wo der Klage ebenfalls nicht stattgegeben wurde. Am Mittwoch vergangener Woche ging der Fall schließlich vor das Verfassungsgericht.

Die Linkspartei MLP hält die Entscheidung des Wahlgerichtes für "eigenmächtig und illegal" und geht davon aus, dass sie "von den Sektoren der Macht gesteuert wird, die das Land nicht demokratisieren wollen".