Kuba gibt sich ein neues Gesundheitsgesetz

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Dagmara Cejas Bernet, juristische Direktorin von Minsap, bei der Debatte im Parlament
Dagmara Cejas Bernet, juristische Direktorin von Minsap, bei der Debatte im Parlament

Havanna. Kubas Parlament hat nach einer ausführlichen Debatte ein neues Gesetz zum öffentlichen Gesundheitswesen verabschiedet. Damit wird das Gesetz 41 aus dem Jahr 1983 ersetzt. Das nationale Gesundheitssystem solle "auf innovative, inklusive und visionäre Weise aktualisiert" werden.

Gesundheitsminister José Angel Portal Miranda erläuterte, dass an der Norm seit der Verabschiedung der neuen Verfassung von 2019 gearbeitet wurde und eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hierfür eingerichtet worden war. Die neuen Vorschriften sollten in erster Linie den verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen. Die Vorlage sei während des umfangreichen Konsultationsprozesses in verschiedenen Institutionen sowie mit Angehörigen der Gesundheitsberufe auf allen Ebenen, mit Medizinstudenten und Parlamentariern weiterentwickelt worden.

In der Parlamentsdebatte hoben mehrere Abgeordnete hervor, dass die Verantwortung des Staates für die öffentliche Gesundheit auf allen Ebenen gefestigt werde. Zudem würden die jüngsten in internationalen Verträgen getroffenen Vereinbarungen in das kubanische Rechtssystem eingebaut. Die wichtigen gesundheitlichen, epidemiologischen Instrumente, Forschungen und wissenschaftlichen Techniken, die tagtäglich in der medizinischen und sozialen Betreuung der Bürger erfolgreich angewandt würden, fänden im Gesetz Anerkennung.

Neu geregelt ist die informierte Zustimmung bei der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Cristina Luna Morales, die Vorsitzende der Parlamentskommission für Gesundheit und Sport, erläuterte, dass das Gesetz "Grundsätze wie die fortschreitende Autonomie, das Wohl von Kindern und Jugendlichen, sowie die Achtung der Wünsche, Bedürfnisse und Vorlieben älterer und behinderter Menschen festschreibt". Es erkenne zudem medizinische Versorgung und Verfahren von hoher gesundheitlicher und sozialer Komplexität an, wie etwa im Zusammenhang mit sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten, Familienplanung und freiwilligem Schwangerschaftsabbruch sowie Techniken der assistierten Reproduktion beim Menschen. "Ein unterschiedsloser Zugang, als Teil des Rechts aller Menschen auf Familiengründung" werde gesetzlich garantiert.

Die Abgeordnete und Leiterin des Nationalen Zentrums für sexuelle Aufklärung, Mariela Castro Espín, wies darauf hin, dass damit die sexuellen und reproduktiven Rechte anerkannt, konzeptionelle Grundlagen zu Sexualität etabliert und der Zugang zu Verhütungsmethoden als Recht für alle Menschen geregelt sei.

Neu ist, dass Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems zu zahlen sind, die als Wahlleistungen und ästhetisch angesehen werden und nicht auf medizinische Indikationen, Krankheiten, deren Folgen oder Unfälle zurückzuführen sind.

In dem Gesetz wird auch das Recht der Menschen auf einen würdigen Tod anerkannt. Die Definition der Verfahren habe indes gerade begonnen, da dies von verschiedenen Ministerien und Institutionen noch genau zu klären sei.

Berichte zahlreicher Medien, wie "Kuba erlaubt stillschweigend Euthanasie", sind falsch.

Die juristische Direktorin des Gesundheitsministeriums. Dagmara Cejas Barnet, erklärte dazu, dass die jetzige Regelung in erster Linie darauf abziele, das Recht auf einen würdigen Tod anzuerkennen. Darüber hinaus "werden die verschiedenen Gesundheitssituationen angesprochen und die Antworten, die das System in jedem Fall geben muss, festgelegt, um zum Beispiel therapeutische Grausamkeiten zu vermeiden. Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf die Organisation der Pflege am Lebensende."

Die Techniken zur Beendigung des Lebens, wie die Sterbehilfe, sollen "zu einem späteren Zeitpunkt, in einem späteren Gesetz, behandelt werden, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind." Dafür müssten besondere Richtlinien festgelegt werden, "unter Berücksichtigung rechtlicher, gesundheitlicher und ethischer Vorschriften sowie eines gesundheitlichen Kontextes, geschulten Gesundheitspersonals und etablierter Protokolle", so Cejas Barnet,.

Bestätigt wird im neuen Gesetz die Gewährung internationaler Hilfe in Solidarität mit Völkern, Regierungen und anderen Organisationen, die darum bitten, als Grundsatz des kubanischen Gesundheitswesens.