Kolumbien / Politik

Kolumbiens Oberstes Gericht setzt Haft gegen Expräsidenten Uribe aus

Strafkammer rügt Urteil des 44. Strafgerichts in Bogotá. Sofortige Inhaftierung ist ausgesetzt. Zweite Instanz entscheidet bis 15. Oktober

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Viele Menschen - vor allem Opfer von Staatsverbrechen - hatten mit Uribes Verurteilung auf Gerechtigkeit gehofft
Viele Menschen - vor allem Opfer von Staatsverbrechen - hatten mit Uribes Verurteilung auf Gerechtigkeit gehofft

Bogotá. Nach dem Urteil des 44. Strafgerichts von Bogotá gegen den ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez wegen Prozessbetrugs und versuchter Zeugenbestechung hat die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs von Bogotá am 19. August das Urteil von Richterin Sandra Liliana Heredia Arandia entkräftet. Damit setzte sie die sofortige Inhaftierung Uribes vorübergehend aus.

Zwei Richter des Obersten Gerichtshofs urteilten, dass die Aussetzung des Berufungsverfahrens im Fall Uribe die Grundrechte des Politikers verletzt habe. In einem 38-seitigen Dokument ließen die Richter der Kammer eine Reihe von Vorwürfen gegen Heredia erkennen, indem sie argumentierten, die von der Richterin vorgebrachten Argumente seien "vage, subjektiv und ungenau". Außerdem sei das von Heredia verhängte Strafmaß von zwölf Jahren Hausarrest, einer Geldstrafe von 3,4 Milliarden Kolumbianischen Pesos (rund 820.000 US-Dollar) sowie dem Verbot, acht Jahre lang ein öffentliches Amt auszuüben, unverhältnismäßig.

Die Unschuldsvermutung gelte bis zur Bestätigung des Urteils, so die Begründung des Richters Leonel Rogeles Moreno. Bei dem Urteil des 44. Strafgerichts von Bogotá durch Heredia handelte es sich jedoch erst um eine Entscheidung der ersten Instanz. Die Richter kritisierten, dass Heredia das direkte Antreten der Strafe gegen Uribe verordnet hatte. Heredia hatte dies mit der Sorge begründet, Uribe könnte Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen (amerika21 berichtete). Eine weitere Sorge, Uribe könnte vor Strafbeginn das Land verlassen, sahen die Richter durch das "gute Verhalten" des Angeklagten während des Prozesses entkräftet.

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Die Anordnung des Gerichts zur Aussetzung der sofortigen Inhaftierung Uribes bedeutet keinesfalls die Aufhebung des Urteils oder des in erster Instanz verhängten zwölfjährigen Hausarrests. Uribe hatte zuvor Klage eingereicht, in der er argumentierte, dass die Entscheidung der Richterin Sandra Heredia seine Rechte verletze.

Insgesamt verbrachte Uribe 19 Tage unter Hausarrest auf seinem Anwesen in Rionegro, Antioquia. Während dieser Zeit hielt er weiterhin politische Treffen ab und stand über seine sozialen Netzwerke in Kontakt mit der Außenwelt.

Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs von Bogotá hat nun bis zum 15. Oktober Zeit, in zweiter Instanz zu entscheiden, ob sie die Verurteilung Uribes aufrechterhält oder das Verfahren einstellt.