VW in Brasilien wegen Sklavenarbeit in zweiter Instanz verurteilt

Arbeitsgericht TRT-8 in Belém weist Einspruch des Autobauers zurück. Urteil vom Oktober 2025 bleibt bestehen. 165 Millionen Reais an den FAT und öffentliche Entschuldigung gefordert

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Landarbeiter, die in ihrer Jugend auf der Volkswagen-Farm gearbeitet hatten, sagten im Laufe des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht aus. Von links nach rechts: Pedro Valdo Pereira Vasconcelos, Raul Batista, Raimundo Batista und José Ribamar
Landarbeiter, die in ihrer Jugend auf der Volkswagen-Farm gearbeitet hatten, sagten im Laufe des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht aus. Von links nach rechts: Pedro Valdo Pereira Vasconcelos, Raul Batista, Raimundo Batista und José Ribamar

Belém. Das Regionale Arbeitsgericht TRT-8 hat am Dienstag in zweiter Instanz die Verurteilung von Volkswagen do Brasil wegen Sklavenarbeit bestätigt. Das Gericht in Belém wies den Einspruch des Unternehmens einstimmig zurück. Damit bleibt das Urteil vom Oktober 2025 in Kraft.

Volkswagen war wegen der Unterwerfung von Hunderten Arbeiter:innen unter sklavenähnliche Bedingungen auf der ehemaligen Fazenda Volkswagen im Süden des Bundesstaates Pará verurteilt worden. Die Farm Companhia Vale do Rio Cristalino (CVRC) wurde zwischen 1974 und 1986 im Rahmen der staatlich geförderten "Besiedlung des Amazonasgebiets" während der Militärdiktatur betrieben.

Bereits im August 2025 hatte das Arbeitsgericht in Redenção das Unternehmen zur Zahlung von 165 Millionen Reais (ca. 27 Millionen Euro) wegen kollektiver immaterieller Schäden verurteilt. Geklagt hatte die Arbeitsstaatsanwaltschaft (MPT). Das TRT-8 bestätigte nun diese Entscheidung.

Berichterstatterin Maria Zuíla Lima Dutra erklärte, es habe sich nicht um vereinzelte Unregelmäßigkeiten, sondern um ein organisiertes System moderner Sklavenarbeit und Menschenhandel gehandelt. Die Praxis stelle eine schwere Verletzung der Menschenwürde dar. Die Richter:innen Alda Maria de Pinho Couto und Carlos Zahlouth Júnior schlossen sich der Einschätzung an.

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Laut Staatsanwaltschaft wurden Arbeiter:innen über Vermittler mit falschen Versprechungen angeworben, verschuldeten sich in betriebseigenen Kantinen und konnten das Gelände aufgrund von Bewachung und Abgeschiedenheit faktisch nicht verlassen. Die Verteidigung argumentierte, Volkswagen sei lediglich Aktionär der Betreiberfirma gewesen. Das Gericht sah hingegen die Kontrolle und wirtschaftliche Begünstigung durch VW als erwiesen an.

Neben der Entschädigungszahlung an den staatlichen Arbeitnehmer:innenfonds FAT verpflichtet das Urteil das Unternehmen, öffentlich Verantwortung zu übernehmen und sich bei den Betroffenen sowie der brasilianischen Gesellschaft zu entschuldigen.

Volkswagen könnte die nächsthöhere Instanz anrufen.